Gewinnung/Nutzung alternativer Energien und Energieeinsparmaßnahmen
Anlagen zur Gewinnung/Nutzung alternativer Energien
Auch für die Erstellung von Anlagen zur Gewinnung alternativer Energien ist von der zuständigen Kirchenverwaltung ein außerordentlicher Haushaltsplan aufzustellen, zu beschließen und bei der Bischöflichen Finanzkammer – Bauwesen- Projektmanagement zur Genehmigung einzureichen.
PM wird die Maßnahme zur Prüfung steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte an den FB HRW weiterleiten. Eine vom FB HRW bestätigte steuerliche Unbedenklichkeit und Wirtschaftlichkeit
der Maßnahme ist Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit.
Entsprechende Nachweise sowie ggf. Kostenangebote sind dem außerordentlichen Haushaltsplan beizulegen.
Den Vorgaben und Richtlinien des Denkmalschutzes und den Belangen des Kultus ist bei der Planung und Genehmigung solcher Anlagen zu entsprechen. PM ist bereits in Vorüberlegungen, insbesondere in die Auswahl der Fachingenieure, einzubeziehen und genehmigt bei positivem Votum des FB HRW den a.o. Haushaltsplan.
Davon abweichend wird die Vermietung/Verpachtung kirchlicher Dächer oder sonstiger Flächen zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung/Nutzung alternativer Energien durch die
Abteilung II - Rechtswesen kirchen- und stiftungsaufsichtlich genehmigt.
Zuschusssatz:
10 % der Gesamtbaukosten
Die Regelungen der Ziffern II.1. bis II.5. dieser Richtlinien sind analog anzuwenden.
Förderung von Energieeinsparmaßnahmen
Die jeweils aktuell gültigen Förderrichtlinien für Mittel aus dem diözesanen Energieeinsparprogramm sind im aktuellen Energieleitfaden im Intranet der Diözese eingestellt.
Anträge sind zu stellen an:
Bischöfliche Finanzkammer
Bauwesen - Projektmanagement
Fronhof 4
86152 Augsburg
Telefon: 0821/3166-7810
Telefax: 0821/3166-7809
E-Mail: projektmanagement@bistum-augsburg.de
Stand: Juli 2014
aus Richtlinien für Bauvorhaben in der Diözese Augsburg
(ABl. Nr.9 von 2014, S. 385 ff.)