Pfarrgemeinderats-Nachwahl 2019
Der Terminplan zum runterladen:
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Vor der Wahl
Fristen: | Aufgaben: | Verantwortlich: |
ist bereits erfolgt | - Termin für Wahl eines Wahlausschusses und endgültige Festlegung der Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderatsmitglieder.
| letzte offizielle Amtshandlung des Pfarrgemeinderats bezüglich der Wahl Übernahme der Wahlangelegenheiten durch den Wahlausschuss |
innerhalb der nächsten 14 Tage | - Erste Sitzung des Wahlausschusses
- Wahl eines Vorstands
| Pfarrer / Wahlausschuss |
bis spätestens 25.11.2018 | - Bekanntgabe der verschiedenen Angaben gem. § 5 der Wahlordnung für PGR und Aufruf, geeignete Kandidaten vorzuschlagen. (erfolgt formlos)
| Wahlausschuss |
innerhalb von 3 Wochen nach Aufruf, Kandidaten vorzuschlagen | - Fristablauf für Kandidatenvorschläge
Überprüfung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten. Einholen der Einverständniserklärung. Erstellung einer vorläufigen Kandidatenliste.
| Wahlausschuss |
bis spätestens 13.01.2019 | - Bekanntgabe der vorläufigen Kandidatenliste mit Hinweis, dass weitere Kandidatenvorschläge eingereicht werden können.
| Wahlausschuss |
zwei Wochen nach Bekanntgabe der vorläufigen Kandidatenliste | - Fristablauf für nachgereichte Kandidatenvorschläge.
| Wahlausschuss |
bis spätestens 10.02.2019 | - Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste sowie Ort und Zeitdauer der Wahl.
Auf Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam machen.
| Wahlausschuss |
nicht vergessen | - Wählerverzeichnisse in MWplus erstellen
| Pfarrbüro |
21.02.2019 | - Letzter Termin für die Anforderung der Briefwahlunterlagen durch Wahlberechtigte
| Wahlausschuss |
24.02.2019 | - WAHLTAG
Wahl des Pfarrgemeinderats (einschließlich Samstag, 23.02.2019, bei Vorabendmessen)
| Wahlausschuss |
Nach der Wahl
Fristen: | Aufgaben: | Verantwortlich: |
bis spätestens 25.02.2019, nach Möglichkeit noch am Wahlabend | - Erste Meldung an den Diözesanrat über die Durchführung der Wahl.
| Wahlausschuss |
03.03.2019 | - Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Pfarrgemeinde und Hinweis auf die einwöchige Einspruchsfrist.
| Wahlausschuss bzw. Pfarrer |
10.03.2019 | - Ende der Einspruchsfrist
- Prüfung evtl. Einsprüche (innerhalb 14 Tagen nach Eingang)
| Wahlausschuss |
bis spätestens 07.04.2019 | - Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderats
- Unverzügliche Meldung der PGR-Zusammensetzung an Diözesanrat
(ausschließlich unter Benutzung des zugesandten Passworts über das Intranetprotal möglich/nötig) - Bekanntgabe der endgültigen Zusammensetzung des Pfarrgemeinderats an die Pfarrgemeinde
| Pfarrer |