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Ordinariatskanzler
Stefan Frühwald
Das Amt des Kanzlers ist im universalen kirchlichen Recht, dem Codex Juris Canonici, in can. 482 § 1 CIC, vorgesehen. Der Kanzler ist der oberste Urkundsbeamte des Bischofs und trägt Sorge für die rechtmäßige Ausfertigung, Herausgabe und die dauerhafte Aufbewahrung der Akten des Bischöflichen Ordinariats. Er ist damit zuständig für die Steuerung (Prozessmanagement) und Qualitätssicherung des Lebenszyklus von Dokumenten und Informationen, unabhängig, ob in papiergebundener oder in digitaler Form, von der Erstellung über die Bereitstellung bis hin zu Registratur und Archivierung bzw. Vernichtung. Außerdem umfasst sein Aufgabenbereich, Sorge zu tragen, dass die Rechtsakte des Bischofs wie des Generalvikars, wie z.B. Ernennungen, Erlaubnisse oder Verordnungen, dem Kirchenrecht entsprechend festgehalten und veröffentlicht sowie in den zentralen Registraturen und letztlich im Archiv ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt für den Bereich der Zentralregistratur in der Gewährleistung, dass allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rechtzeitig die Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich sind.
Im Bischöflichen Ordinariat Augsburg sind dem Kanzler innerhalb der Hauptabteilung VIII u.a. die Abteilung Verwaltungsorganisation mit den Fachbereichen Schriftgutverwaltung, Meldewesen und Matrikelamt, Stammdatenmanagement und Geodatenmanagement als Stabsstelle zugeordnet.
Dienststelle:
Fronhof 4
86152 Augsburg
Fax: 0821 3166-8399
E-Mail: ha8-zentraledienste@bistum-augsburg.de
Postanschrift:
Postfach 11 03 49
86028 Augsburg
Assistenz:
Katrin Klotz
Tel. 0821 3166-8391
Sekretariat:
Franziska Bauer
Tel. 0821 3166-8361