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Corona-Virus: Weisungen des Ordinariats und von Behörden
Auf dieser Seite sind alle Weisungen des Bistums Augsburg in Bezug auf die Corona-Epidemie in chronologischer Reihenfolge abgelegt. Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen frühere Weisungen durch spätere abgelöst beziehungsweise ergänzt wurden; dies ist auf der jeweiligen Weisungs-Unterseite noch einmal extra festgehalten.
Corona-Hotline:
Im Bistum Augsburg gibt es eine Corona-Hotline, an die man sich mit Fragen per Telefon oder Mail wenden kann:
Tel: 0821/3166-8899 (Montag bis Donnerstag 8.00-16.00 Uhr, Freitag 8.00-12.00 Uhr)
Mail: gesundheitsschutz@bistum-augsburg.de
Ausführungsbestimmungen zum Schutzkonzept
29.04.2020
16:11
Das Bistum Augsburg hat zusätzlich zu dem Schutzkonzept der Freisinger Bischofskonferenz weitere Ausführungsbestimmungen erlassen. Eucharistiefeiern dürfen nur in den zwei größten Kirchen einer Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft stattfinden. Bis Christi Himmelfahrt, also den 21. Mai, wird den Pfarreien und Pfarregemeinschaften zudem empfohlen, auf die Austeilung der hl. Kommunion vorerst zu verzichten.
Schutzkonzept der bayerischen (Erz-)Diözesen
29.04.2020
16:07
Die Freisinger Bischofskonferenz hat in Abstimmung mit der bayerischen Staatsregierung ein Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten entwickelt. Hauptmerkmale sind die Begrenzung der Besucherzahl anhand der örtlichen Gegebenheiten sowie die Maskenpflicht. In den Gottesdiensten ist zudem ein Mindestabstand von zwei Metern unbedingt einzuhalten.
Verlängerung des Versammlungsverbots
24.04.2020
14:07
Mit dieser Weisung hat das Generalvikariat das bestehende Versammlungsverbot im kirchlichen Kontext weiter verlängert. Gremiensitzungen und kleinere Veranstaltungen sind bis 31. Mai untersagt. Fortbildungen, Präsenzveranstaltungen und größere Zusammenkünfte wie etwa Pfarrfeste dürfen bis 31. August nicht stattfinden.
Aktualisierte Informationen zu Bestattungen
23.04.2020
15:17
Am 23. April versandte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Brief mit weiteren und geänderten Regelungen im Bestattungsfall. Das Generalvikariat schickte die Informationen weiter an alle Pfarrämter und Kirchenstiftungen als Träger der kirchlichen Friedhöfe.
Bistumshäuser weiter geschlossen
17.04.2020
11:51
Das Bischöfliche Ordinariat hat mit dieser Weisung die aktuelle Schließung aller Bildungs-, Tagungs-, Jugend- und Exerzitienhäuser der Diözese bis zum 31. Mai verlängert. Hintergrund ist die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April. Die genauen Auswirkungen der Verlängerung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Moment noch beraten und gesondert bekanntgegeben.
Verlängerung der Gottesdienstbeschränkungen
17.04.2020
10:41
In einer Rundmail an die Pfarrämter und Ordensgemeinschaften im Bistum Augsburg hat das Bischöfliche Ordinariat das bestehende Verbot der öffentlichen Feier von Gottesdiensten bis einschließlich Sonntag, den 3. Mai verlängert. Hintergrund für diese Entscheidung sind die bestehenden staatlichen Regelungen.
Newsletter der Personalabteilung im Ordinariat
16.04.2020
14:54
Mit dieser Aussendung wurden die Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordinariat aktualisiert. Die geltenden Bestimmungen zu Schichtmodell und Homeoffice wurden bis 10. Mai verlängert. Ab dem 20. April ist eine Dienstbefreiung für die Kinderbetreuung nicht mehr möglich. Stattdessen wird jedoch das Modell einer bezahlten Freistellung für bis zu sechs Wochen angeboten. Zum Newsletter.
Erstkommunion, Firmung, Taufen, Trauungen im Mai 2020
07.04.2020
16:02
Mit dieser Anordnung wird die bestehende Sperre der Sakramentenspendung bis einschließlich Pfingstmontag, den 1. Juni 2020 verlängert. Einzelfirmungen sind davon ausdrücklich ausgenommen. Auch das Verbot der öffentlichen Feier von Gottesdiensten wird dadurch vorerst nicht verlängert. Zur Anordnung.
Informationen zur Feier der Hl. Woche
31.03.2020
19:53
In einer Endfassung an die Pfarrämter des Bistums gab das Ordinariat noch einmal detaillierte Informationen zur Feier der Heiligen Woche heraus. Diese betrafen nicht nur die veränderte liturgische Ausgestaltung der Gottesdienste, sondern auch die Frage des Brauchtums in Form von Segnungen.
Hinweise zu Bräuchen und Segnungen
31.03.2020
15:53
Mit diesem Schreiben erklärt das Ordinariat, dass aus hygienischen Gründen Palmbuschen und Osterkerzen nicht verteilt, verkauft oder zur Segnung in die Kirche gebracht werden dürfen. Letzteres gilt auch für die traditionellen Osterkörbe. Stattdessen wird ein Hausgottesdienst angeboten, in dessen Rahmen die Segnungen zuhause durchgeführt werden können.