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Corona-Pandemie

Anpassung der Pfarrheim-Ampel

19.01.2022 16:56

Mit den verschiedenen infektionsschutzrechtlichen Änderungen in den letzten Tagen ist auch eine Anpassung der Pfarrheim-Ampel erforderlich geworden. Die aktuelle Fassung finden Sie am Ende des Textes zum Herunterladen. In der Pfarrheim-Ampel finden Sie schon jetzt eine Sonderregelung (3G) für Veranstaltungen der Sakramentenkatechese.

Da nach übereinstimmenden Medienberichten die Bayer. Staatsregierung erst in der Kabinettssitzung Anfang kommender Woche weitere Beschlüsse zum Infektionsschutz in der Jugendarbeit und auch für kulturelle Veranstaltungen beschließen will, haben wir die Aktualisierung der Jugend-Ampel vorläufig zurückgestellt.

In der Pfarrheim-Ampel finden Sie gleichwohl jetzt schon eine Sonderregelung (3G) für Veranstaltungen der Sakramentenkatechese, die von den Maßgaben des Bayer. Jugendrings für bestimmte Veranstaltungen für Jugendliche (dort 2G Grundsatz) abweicht. In Abstimmung mit verschiedenen Jugendämtern im Bistumsgebiet (z.B. Stadt und Landkreis Augsburg) hält die Diözese die Anwendung der 3G Regel für die Sakramentenkatechese für zulässig und verantwortbar. Firm-und Kommunionvorbereitung zählen zweifelsfrei zur grundgesetzlich geschützten aktiven Religionsausübung und als niederschwelliger Zugang zur religiösen Praxis und Glaubensverbreitung. Da die angefragten Jugendämter ebenfalls bei bestimmten Angebotsformen für Jugendliche 3 G statt 2G anwenden und dies schriftlich bestätigt wurde, stellt das Bistum anheim, ob Sie dies auch für Ihre Angebote der Sakramentenkatechese übernehmen möchten.