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Corona-Virus: Weisungen des Ordinariats und von Behörden
Auf dieser Seite sind alle Weisungen des Bistums Augsburg in Bezug auf die Corona-Epidemie in chronologischer Reihenfolge abgelegt. Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen frühere Weisungen durch spätere abgelöst beziehungsweise ergänzt wurden; dies ist auf der jeweiligen Weisungs-Unterseite noch einmal extra festgehalten.
Corona-Hotline:
Im Bistum Augsburg gibt es eine Corona-Hotline, an die man sich mit Fragen per Telefon oder Mail wenden kann:
Tel: 0821/3166-8899 (Montag bis Donnerstag 8.00-16.00 Uhr, Freitag 8.00-12.00 Uhr)
Mail: gesundheitsschutz@bistum-augsburg.de
25.11.2022
11:45
Nachdem die bayerische Staatsregierung nur noch vereinzelte Schutzmaßnahmen mit Blick auf Corona empfiehlt, fallen auch bei der Feier öffentlicher Gottesdienste im Bistum Augsburg die Coronabeschränkungen weg. Die Infektionsschutzempfehlungen sind damit aufgehoben. Mit Blick auf das beginnende neue Kirchenjahr wurden die Pfarreien und ausländischen Missionen nun über die neuen Rahmenbedingungen informiert.
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24.05.2022
09:57
Mit Bekanntgabe durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) tritt die Corona -Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Damit endet auch die Pflicht der Arbeitgeber Schutz- und Hygienekonzepte in den Betrieben umzusetzen. Eine Verlängerung der bisher gültigen Home-Office-Regelungen wird bis zum 19.06.2022 empfohlen.
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08.04.2022
13:44
Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes und in der Folge der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind zum 3. April 2022 im Bereich Beherbergung und Gastronomie bis auf Weiteres alle pandemiebedingten Beschränkungen in Wegfall gekommen. Über die daraus resultierenden Folgen informierte das Bistum alle seine Bildungshäuser, Jugendhäuser und sonstigen Beherbergungsbetriebe und stellte ihnen ein Muster für ein angepasstes Infektionsschutzkonzept zur Verfügung.
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Corona-Lockerungen: Empfehlungen für Pfarrbüros
05.04.2022
15:42
Mit vergangenem Wochenende sind auch in Bayern die verbliebenen gesetzlichen Infektionsschutzmaßnahmen zum Großteil weggefallen. Angesichts der weiterhin hohen Inzidenz ist eine gewisse Vorsicht im Umgang miteinander aber immer noch angebracht. Das Ordinariat hat eine Liste mit Empfehlungen sowie ein Plakat an die Gemeinden verschickt, die sich an Besucher von Pfarrbüros und Pfarrheim richten.
02.04.2022
11:20
Mit Erlass der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 3. April hat die Bayerische Staatsregierung alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Damit ist den Kirchen aufgetragen, auch für die Feier der Gottesdienste in verantworteter Weise die bisher getroffenen Maßnahmen zurückzunehmen. An deren Stelle treten von nun an Empfehlungen.
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Pfarrheim- und Jugendarbeit-Ampel
24.03.2022
12:17
Mit Blick auf die jetzt beginnende Übergangsphase zwischen den bundesweiten Lockerungen am 20. März und dem möglichen Erlass weiterer Vorschriften auf Landesebene ab dem 3. April hat das Ordinariat die Pfarrheim- und Jugendarbeit-Ampeln aktualisiert und den derzeit noch geltenden Bestimmungen angepasst.
Gottesdienstkonzept aktualisiert
23.03.2022
15:28
Die bereits angekündigten Lockerungen im Gottesdienst-Schutzkonzept wurden jetzt in einer erneuerten Fassung vorgelegt. Die aktuellen Vorschriften gelten vorläufig bis einschließlich Sonntag, den 3. April. Sie beinhalten unter anderem die Aufhebung der Maskenpflicht am Platz, solange ein Mindestabstand von 1,5m zwischen unterschiedlichen Hausständen gewahrt bleiben kann.
Musterkonzept Beherbergung
23.03.2022
15:05
Das Bischöfliche Ordinariat hat die Bestimmungen für kirchliche Berherbergungsbetriebe den aktuellen staatlichen Lockerungen im Infektionsschutz angepasst. Unter anderem können Räume bei Veranstaltungen nun wieder voll ausgelastet werden. Zum Musterkonzept.
Aktualisierte Pfarrheim-Ampel
16.03.2022
08:10
Mit Ablauf des 19. März sollen abgesehen von einigen Basismaßnahmen alle seitens der Bundesregierung eingeführten Infektionsschutzmaßnahmen enden. Bis zum Erlass möglicher landesspezifischer Regelungen spätestens am 2. April gilt nun eine Übergangsregelung für die Nutzung von Pfarrheimen, die sich in einer aktualisierten Pfarrheim-Ampel widerspiegelt.
04.03.2022
09:46
Die Bildungs- und Jugendhäuser sowie alle weiteren Beherbergungsbetriebe im Bistum wurden vom Ordinariat in einem Schreiben benachrichtigt, dass neueste Lockerungen der Staatsregierungen nun auch sie betreffen. Konkret gilt nun einheitlich in Gastronomie und Beherbergung die 3G-Regel. Hier das Schreiben im Wortlaut:
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