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Corona-Virus: Weisungen des Ordinariats und von Behörden
Auf dieser Seite sind alle Weisungen des Bistums Augsburg in Bezug auf die Corona-Epidemie in chronologischer Reihenfolge abgelegt. Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen frühere Weisungen durch spätere abgelöst beziehungsweise ergänzt wurden; dies ist auf der jeweiligen Weisungs-Unterseite noch einmal extra festgehalten.
Corona-Hotline:
Im Bistum Augsburg gibt es eine Corona-Hotline, an die man sich mit Fragen per Telefon oder Mail wenden kann:
Tel: 0821/3166-8899 (Montag bis Donnerstag 8.00-16.00 Uhr, Freitag 8.00-12.00 Uhr)
Mail: gesundheitsschutz@bistum-augsburg.de
16.12.2021
15:12
Die Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember hat auch wieder Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Über die geänderten Gottesdienst-Zugangsvoraussetzungen für Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige im kulturellen Bereich sowie die verlängerte Ausnahme von der Testpflicht für minderjährige Schüler hat das Generalvikariat soeben die Pfarreien informiert.
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03.12.2021
16:44
Augsburg (pba). Das zweite Weihnachtsfest unter Corona-Bedingungen stellt die Pfarrgemeinden im Bistum Augsburg erneut vor große Herausforderungen. Die Pandemie beeinflusst nach wie vor auch das gottesdienstliche Feiern. Bischof Bertram ermutigt daher in einem handschriftlichen Brief, trotz der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen, Weihnachten froh und unbeschwert zu feiern – „Corona zum Trotz“.
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25.11.2021
16:23
Angesichts der aktuellen Situation und der neuen staatlichen Bestimmungen hat das Ordinariat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst neue Regelungen erarbeitet. Diese betreffen auch Menschen im Pfarrdienst. Außerdem wurde die Pfarrheim-Ampel neu angepasst.
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18.11.2021
08:44
Angesichts der aktuellen Infektions- und Hospitalisierungsrate empfiehlt das Bistum trotz unveränderter Gesetzeslage allen Gottesdienstbesuchern und in der Liturgie Tätigen, auch am Platz möglichst durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Aus demselben Grund ruft das Ordinariat die Gemeinden und Verbände dazu auf, Adventsbasare und -märkte abzusagen.
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17.11.2021
09:23
Mit der Änderungsverordnung zur 14.BayIfSMV hat das Bischöfliche Ordinariat alle Bildungshäuser, Jugendhäuser und sonstige Beherbergungsbetriebe über die wesentlichen Neuerungen, vor allem Verschärfungen, der Infektionsschutzmaßnahmen in den Bereichen Gastronomie und Beherbung informiert (mit Ergänzung vom 17.11.2021).
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16.11.2021
11:08
(Aktualisiert am 25.11.) Durch die Heraufstufung der Krankenhaus-Ampel auf Rot für ganz Bayern gelten auch in Pfarrheimen sowie im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit verschärfte Schutzvorkehrungen. Das Bischöfliche Ordinariat hat die entsprechenden Weisungen den staatlichen Vorgaben angepasst und bezieht sich in einem Schreiben auch auf Gottesdienstfeiern und Regelungen am Arbeitsplatz.
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Bestimmungen für Chorproben
16.11.2021
09:25
Das Amt für Kirchenmusik hat Vorschriften und Empfehlung für die Abhaltung von Kirchenchorproben und -auftritten herausgegeben. Diese unterliegen ab sofort der 2G-Regel; Ausnahmen hiervon gibt es für Chorleiter/-innen, die auch mit einem negativen PCR-Test erscheinen können. Dennoch bittet das Amt darum, das Stattfindenlassen von Proben und Konzerten angesichts der aktuellen Lage noch einmal genau zu prüfen.
Corona-Pandemie
Allerheiligen, Volkstrauertag, Sankt Martin
20.10.2021
14:23
In einem Schreiben an die Pfarrgemeinden hat das Generalvikariat Überlegungen veröffentlicht, unter welchen Bedingungen eine Feier der Fest- und Gedanktage wie Allerheiligen/Allerseelen, Volkstrauertag und Sankt Martin unter den derzeit geltenden Corona-Regeln möglich ist. Sollten sich die staatlichen Infektionsschutz-Vorgaben ändern, würden die Pfarreien kurzfristig über Änderungen und Anpassungen informiert.
18.10.2021
11:08
Neuere staatliche Bestimmungen ergeben eine Impf-, Genesungs- oder Testnachweispflicht für Haupt- und Ehrenamtliche in kirchlichen Jugend-, Tagungs- und Bildungshäusern sowie sonstigen Beherbergungsbetrieben. Das Ordinariat hat dazu eine eigene Handreichung angefertigt sowie ein Hinweisblatt des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes verschickt.
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Musterkonzept für Pfarrheime und Fortbildungen
21.09.2021
15:08
Pfarrgemeinden und andere kirchliche Veranstalter im Bistum können sich bei der Ausarbeitung ihrer Schutzkonzepte auf die aktualisierten Musterkonzepte beziehen, die vom Generalvikariat ausgesandt wurden und die neuesten staatlichen Bestimmungen berücksichtigen. Musterkonzept für Pfarrheime sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungen.