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Corona-Virus: Weisungen des Ordinariats und von Behörden
Auf dieser Seite sind alle Weisungen des Bistums Augsburg in Bezug auf die Corona-Epidemie in chronologischer Reihenfolge abgelegt. Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen frühere Weisungen durch spätere abgelöst beziehungsweise ergänzt wurden; dies ist auf der jeweiligen Weisungs-Unterseite noch einmal extra festgehalten.
Corona-Hotline:
Im Bistum Augsburg gibt es eine Corona-Hotline, an die man sich mit Fragen per Telefon oder Mail wenden kann:
Tel: 0821/3166-8899 (Montag bis Donnerstag 8.00-16.00 Uhr, Freitag 8.00-12.00 Uhr)
Mail: gesundheitsschutz@bistum-augsburg.de
PGR-Wahl: Hygienekonzept
23.02.2022
14:31
Am 20. März werden in den Gemeinden des Bistums die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Um den Wahltag nach den derzeit gültigen Bestimmungen sicher zu gestalten, hat das Ordinariat ein Hygienekonzept entworfen und an die Pfarrämter verschickt.
Aktualisierung: Weitere Lockerungen
23.02.2022
14:05
Mit nochmaliger Änderung der staatlichen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22. Februar hat die Staatsregierung weitere Lockerungen vor allem im Veranstaltungsbereich sowie der Kinder- und Jugendarbeit eingeführt. Das Ordinariat hat die neue Lage in einer aktualisierten Pfarrheim- und Jugendarbeit-Ampel sichtbar gemacht. Ab Anfang März sind weitere Lockerungen in Aussicht gestellt, die dann in Schreiben an die Pfarrämter sowie an diesem Ort ebenso aufgegriffen werden.
14.02.2022
14:35
Die Staatsregierung hat zum 9. Februar einige Veränderungen und Lockerungen in der aktuell geltenden 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegeben. Diese betreffen auch Zusammenkünfte in Pfarrheimen. Das Ordinariat hat die Veränderungen in einem Schreiben zusammengefasst und die Pfarrheim-Ampel aktualisiert.
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10.02.2022
14:38
Das Ordinariat hat anlässlich der bevorstehenden bistumsweiten Pfarrgemeinderatswahlen einige häufige Fragen zum Thema des Infektionsschutzes bei den Wahlen beantwortet.
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27.01.2022
14:17
Aufgrund von Änderungen, die der Freistaat Bayern zum 27. Januar an der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vorgenommen hat, hat auch das Ordinariat die Bestimmungen für die Nutzung von Pfarrheimen sowie das Durchführen pfarrlicher Veranstaltungen angepasst. An den gottesdienstlichen Schutzbestimmungen ändert sich vorerst nichts.
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27.01.2022
10:53
In einem Schreiben stellt das Ordinariat klar, wie dienstlich-berufliche Sitzungen zu handhaben sind. Aufgrund der gesetzlichen Lage gilt für Sitzungen dieser Art als Minimum die 3G-Regel. Andere Zusammenkünfte fallen hingegen unter die 2G+-Regel.
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19.01.2022
16:56
Mit den verschiedenen infektionsschutzrechtlichen Änderungen in den letzten Tagen ist auch eine Anpassung der Pfarrheim-Ampel erforderlich geworden. Die aktuelle Fassung finden Sie am Ende des Textes zum Herunterladen. In der Pfarrheim-Ampel finden Sie schon jetzt eine Sonderregelung (3G) für Veranstaltungen der Sakramentenkatechese.
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17.01.2022
12:27
Zum 11. Januar 2022 wurde seitens der Bayer. Staatsregierung die 15.BayIfSMV wiederum geändert. Für Kath. Gottesdienste haben sich dabei keine neuen Maßnahmen ergeben. Da sich die Regelungen der „Verordnung zum Infektionsschutz für Kath. Gottesdienste in der Diözese Augsburg“ vom 2. Dezember 2021 bewährt haben, wird die Verordnung nunmehr bis vorläufig Sonntag, 19. März 2022 (15. Woche im Jahreskreis), verlängert.
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16.12.2021
15:12
Die Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember hat auch wieder Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Über die geänderten Gottesdienst-Zugangsvoraussetzungen für Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige im kulturellen Bereich sowie die verlängerte Ausnahme von der Testpflicht für minderjährige Schüler hat das Generalvikariat soeben die Pfarreien informiert.
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03.12.2021
16:44
Augsburg (pba). Das zweite Weihnachtsfest unter Corona-Bedingungen stellt die Pfarrgemeinden im Bistum Augsburg erneut vor große Herausforderungen. Die Pandemie beeinflusst nach wie vor auch das gottesdienstliche Feiern. Bischof Bertram ermutigt daher in einem handschriftlichen Brief, trotz der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen, Weihnachten froh und unbeschwert zu feiern – „Corona zum Trotz“.
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