Bestimmungen für Chorproben
16.11.2021
09:25
Das Amt für Kirchenmusik hat Vorschriften und Empfehlung für die Abhaltung von Kirchenchorproben und -auftritten herausgegeben. Diese unterliegen ab sofort der 2G-Regel; Ausnahmen hiervon gibt es für Chorleiter/-innen, die auch mit einem negativen PCR-Test erscheinen können. Dennoch bittet das Amt darum, das Stattfindenlassen von Proben und Konzerten angesichts der aktuellen Lage noch einmal genau zu prüfen.