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Bestimmungen für Chorproben

16.11.2021 09:25

Das Amt für Kirchenmusik hat Vorschriften und Empfehlung für die Abhaltung von Kirchenchorproben und -auftritten herausgegeben. Diese unterliegen ab sofort der 2G-Regel; Ausnahmen hiervon gibt es für Chorleiter/-innen, die auch mit einem negativen PCR-Test erscheinen können. Dennoch bittet das Amt darum, das Stattfindenlassen von Proben und Konzerten angesichts der aktuellen Lage noch einmal genau zu prüfen.