Corona-Pandemie
"Teil-Lockdown": Neue Weisungen
Foto: Nicolas Schnall_pba
In einem Schreiben an die Pfarreien hat das Generalvikariat auf den „Teil-Lockdown“ und neue Bestimmungen der Bayerischen Staatsregierung reagiert. Unter anderem geht es um die Abstandsregeln in Gottesdiensten, St. Martinsfeiern und weitere Veranstaltungen. Die Verordnung gilt ab sofort bis zum 30. November (Ampeltabelle für Pfarrheime.) Außerdem gibt es neue Regelungen zu Schulungen und beruflich bedingten Zusammenkünften und zur Beherbergung wie Gastronomie.