Arbeitsbereich
Die Stabsstelle Kirchenrecht wurde vom Bischof von Augsburg am 01.03.2017 eingerichtet und hat folgendes Profil:
Die Stabsstelle Kirchenrecht ist zuständig für die Fragen und Bereiche, die das kirchliche Verwaltungsrecht betreffen. Ihre Aufgabe besteht darin, kirchlichen Institutionen aber auch jeder anderen Person mit berechtigtem Interesse qualifizierte, sachdienliche Informationen zu Fragen des Kirchenrechtes, in Ausnahme der Zuständigkeit des Bischöflichen Konsistoriums, zur Verfügung zu stellen, diese zu beraten und bei Konflikten innerhalb oder mit kirchlichen Einrichtungen oder Personen nach Maßgabe der kirchlichen Rechtsordnung konstruktive Lösungen zu finden. Die Stabsstelle achtet zudem auf die Einhaltung des kirchlichen Verwaltungsrechtes in der Diözese. Der Leiter besitzt dazu bei dessen unmittelbarer Anwendung Weisungsbefugnis.
Die Stabsstelle Kirchenrecht
- beantwortet kirchenrechtliche Anfragen der Verwaltungskanonistik;
- bearbeitet kirchenrechtliche Anfragen gegebenenfalls in Absprache anderen tangierten Stellen;
- berät diözesane Stellen in Fragen der Verwaltungskanonistik;
- hilft bei Konflikten, die das Kirchenrecht tangieren, eine rechtlich angemessene für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden;
- führt Schiedsverfahren gem. cann. 1713 – 1716 CIC durch und bestätigt diese, wenn notwendig;
- bearbeitet Beschwerden gegen Verwaltungsdekrete (cann. 1732 - 1739 CIC);
- wird von anderen kirchlichen Stellen informiert, wenn kirchenrechtliche Fragestellungen tangiert werden, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, dass es zum Rechtsstreit kommen kann;
- berät natürliche und juristische Personen in kirchenrechtlichen Fragen bezüglich von Selig- oder Heiligsprechungsverfahren nach Maßgabe und Weisungen des Bischofs von Augsburg.
Eine umfassende Auflistung geltenden diözesanen Rechts finden Sie unter https://rechtssammlung.bistum-augsburg.de.
Sollten Sie Fragen haben bezüglich Ehenichtigkeit oder eines Eheverfahrens, wenden Sie sich bitte an das
Bischöfliche Konsistorium
Fronhof 4
86152 Augsburg
Tel.: 0821 3166-8701
Fax: 0821 3166-8709
E-Mail: offizialat@bistum-augsburg.de
Sollten Sie ein das Kirchliche Arbeitsgericht betreffendes Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an das
Gemeinschaftliche Kirchliche Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern
c/o Bischöfliches Ordinariat
Fronhof 4
86152 Augsburg
Tel.: 0821 3166-8721
Fax: 0821 3166-8729
E-Mail: kirchliches-arbeitsgericht-der-bayerischen-dioezesen@bistum-augsburg.de
Sollten Sie Fragen haben, die die Kirchensteuer betreffen, wenden Sie sich bitte an das
Katholische Kirchensteueramt Augsburg
Frauentorstr. 5
86152 Augsburg
Tel.: 0821 3166-7700
Fax: 0821 3166-7713
E-Mail: kirchensteueramt@bistum-augsburg.de
Sollten Sie ein den Datenschutz betreffendes Anliegen haben, das die Diözese Augsburg oder eine zu ihr gehörende oder ihr zugeordnete juristische Person betreffen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten:
Diözese Augsburg
Abteilung Datenschutz
Fronhof 4
86152 Augsburg
Tel.: 0821 3166-8380
E-Mail: datenschutz@bistum-augsburg.de
Sollten Sie das weltliche Recht betreffende Fragen haben, die die Diözese Augsburg oder eine zu ihr gehörende oder ihr zugeordnete juristische Person betreffen, wenden Sie sich bitte an die:
Abteilung Aufsicht und Recht der Hauptabteilung VII
Hafnerberg 2
86152 Augsburg
Tel.: 0821 3166-7401
Fax: 0821 3166-7919
E-Mail: bfk.rechtswesen@bistum-augsburg.de