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Arbeitsbereich

  
Die Stabsstelle Kirchenrecht wurde vom Bischof von Augsburg am 01.03.2017 eingerichtet und hat folgendes Profil:
  

Die Stabsstelle Kirchenrecht ist zuständig für die Fragen und Bereiche, die das kirchliche Verwaltungsrecht betreffen. Ihre Aufgabe besteht darin, kirchlichen Institutionen aber auch jeder anderen Person mit berechtigtem Interesse qualifizierte, sachdienliche Informationen zu Fragen des Kirchenrechtes, in Ausnahme der Zuständigkeit des Bischöflichen Konsistoriums, zur Verfügung zu stellen, diese zu beraten und bei Konflikten innerhalb oder mit kirchlichen Einrichtungen oder Personen nach Maßgabe der kirchlichen Rechtsordnung konstruktive Lösungen zu finden. Die Stabsstelle achtet zudem auf die Einhaltung des kirchlichen Verwaltungsrechtes in der Diözese. Der Leiter besitzt dazu bei dessen unmittelbarer Anwendung Weisungsbefugnis.
  

Die Stabsstelle Kirchenrecht

  • beantwortet kirchenrechtliche Anfragen der Verwaltungskanonistik;
  • bearbeitet kirchenrechtliche Anfragen gegebenenfalls in Absprache anderen tangierten Stellen;
  • berät diözesane Stellen in Fragen der Verwaltungskanonistik;
  • hilft bei Konflikten, die das Kirchenrecht tangieren, eine rechtlich angemessene für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden;
  • führt Schiedsverfahren gem. cann. 1713 – 1716 CIC durch und bestätigt diese, wenn notwendig;
  • bearbeitet Beschwerden gegen Verwaltungsdekrete (cann. 1732 - 1739 CIC);
  • wird von anderen kirchlichen Stellen informiert, wenn kirchenrechtliche Fragestellungen tangiert werden, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, dass es zum Rechtsstreit kommen kann;
  • berät natürliche und juristische Personen in kirchenrechtlichen Fragen bezüglich von Selig- oder Heiligsprechungsverfahren nach Maßgabe und Weisungen des Bischofs von Augsburg.

  

Eine umfassende Auflistung geltenden diözesanen Rechts finden Sie unter https://rechtssammlung.bistum-augsburg.de.

Hinweise zur Einordnung der Informationen

Die Informationen auf dieser Internetseite dienen der allgemeinen Erstorientierung. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls und stellen keine verbindliche Entscheidung über Rechte, Pflichten, Zuständigkeiten oder Verfahren dar.

Gerade bei komplexen Sachverhalten hängt die rechtlich zutreffende Beurteilung regelmäßig von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Dies gilt insbesondere bei Fragen mit Bezügen zum Sorgerecht, zum staatlichen Familienrecht, zum Datenschutz, zum Arbeitsrecht, zum Vermögensrecht, zu möglichen Pflichtverletzungen, zu Kindeswohlgefährdung, zu Missbrauch, zu Grenzverletzungen oder zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten.

Allgemeine Hinweise auf dieser Internetseite wahren keine behördlichen oder gerichtlichen Fristen und ersetzen keine förmliche Entscheidung der jeweils zuständigen Stelle.

Geltendes diözesanes Recht

Sollten Sie Fragen zu geltendem diözesanem Recht haben, finden Sie die Rechtssammlung der Diözese Augsburg hier.

Compliance und Hinweisgeberportal

Sollten Sie Fragen zu Compliance-Richtlinien haben, finden Sie weitere Informationen hier.

Sollten Sie den Compliance-Officer kontaktieren wollen:

Generalvikariat - Abteilung Compliance
Sollten Sie Hinweise auf mögliche Regelverstöße, Unregelmäßigkeiten, Pflichtverletzungen oder sonstige compliance-relevante Sachverhalte geben wollen, können Sie das Hinweisgeberportal der Diözese Augsburg hier erreichen.

Das Hinweisgeberportal ist insbesondere dann vorgesehen, wenn ein geschützter oder vertraulicher Meldeweg erforderlich oder gewünscht ist. Allgemeine kirchenrechtliche Beratungsanfragen an die Stabsstelle Kirchenrecht werden dadurch nicht ersetzt.

Interne Revision

Sollten Sie Fragen oder Hinweise haben, die die Prüfung interner Abläufe, wirtschaftlicher Vorgänge, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Kontrollstrukturen oder revisionsrelevanter Sachverhalte betreffen, wenden Sie sich bitte an

Generalvikariat - Stabsstelle Interne Revision
Bianca Hillenbrand
Tel.: 0821 3166-8190
E-Mail: bianca.hillenbrand@bistum-augsburg.de

Prävention, Intervention und Aufarbeitung

Sollten Sie ein Anliegen aus dem Bereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung haben, insbesondere im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, Missbrauch, Grenzverletzungen oder Schutzkonzepten, finden Sie Informationen zur Stabsstelle Prävention, Intervention, Aufarbeitung hier.

Sollten Sie Kontakt zu den Ansprechpersonen für Missbrauch aufnehmen wollen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.

Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt, Missbrauch oder entsprechende Grenzverletzungen sollen die hierfür vorgesehenen Ansprechpersonen und Meldewege genutzt werden. Die Stabsstelle Kirchenrecht kann gegebenenfalls kirchenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit solchen Vorgängen bearbeiten, ersetzt aber nicht die zuständigen Ansprechpersonen, Meldewege oder Interventionsstrukturen.

Bei akuter Gefahr wenden Sie sich bitte unmittelbar an die zuständigen staatlichen Stellen, insbesondere Polizei oder Rettungsdienst.

Ehenichtigkeit und Eheverfahren

Sollten Sie Fragen bezüglich Ehenichtigkeit oder eines Eheverfahrens haben, finden Sie weitere Informationen zum Bischöflichen Konsistorium hier.

Sie können sich auch unmittelbar wenden an das

Bischöfliche Konsistorium
Tel.: 0821 3166-8701
E-Mail: offizialat@bistum-augsburg.de

Kirchliches Arbeitsgericht

Sollten Sie ein das Kirchliche Arbeitsgericht betreffendes Anliegen haben, finden Sie weitere Informationen hier.

Sie können sich auch unmittelbar wenden an das

Gemeinschaftliche Kirchliche Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern
Tel.: 0821 3166-8721
E-Mail: kirchliches-arbeitsgericht-der-bayerischen-dioezesen@bistum-augsburg.de

Kirchensteuer

Sollten Sie Fragen haben, die die Kirchensteuer betreffen, finden Sie weitere Informationen zum Katholischen Kirchensteueramt Augsburg hier.

Sie können sich auch unmittelbar wenden an das

Katholische Kirchensteueramt Augsburg
Frauentorstr. 5
86152 Augsburg

Tel.: 0821 3166-7700
Fax: 0821 3166-7713
E-Mail: kirchensteueramt@bistum-augsburg.de

Datenschutz und Künstliche Intelligenz

Sollten Sie ein den Datenschutz betreffendes Anliegen haben, das die Diözese Augsburg oder eine zu ihr gehörende oder ihr zugeordnete juristische Person betrifft, finden Sie weitere Informationen zum Datenschutzbeauftragten hier.

Der Datenschutzbeauftragte ist derzeit zugleich der KI-Beauftragte der Diözese Augsburg. Sollten Sie Fragen zum datenschutzrechtlichen oder rechtlichen Umgang mit Anwendungen Künstlicher Intelligenz im Bereich der Diözese Augsburg haben, können Sie sich ebenfalls an den Datenschutzbeauftragten wenden. Dies gilt insbesondere bei Fragen zur Nutzung KI-gestützter Anwendungen, zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme oder zur Einordnung datenschutz- und compliance-relevanter Risiken im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz.

Sie können sich auch unmittelbar wenden an den zuständigen Datenschutzbeauftragten und KI-Beauftragten:

Diözese Augsburg - Abteilung Datenschutz
Tel.: 0821 3166-8380
E-Mail: datenschutz@bistum-augsburg.de

Weltliches Recht, staatliches Recht und Rechtsaufsicht

Sollten Sie das weltliche Recht betreffende Fragen haben, die die Diözese Augsburg oder eine zu ihr gehörende oder ihr zugeordnete juristische Person betreffen, finden Sie weitere Informationen zur Abteilung Aufsicht und Recht der Hauptabteilung VII hier.

Sie können sich auch unmittelbar wenden an die:

Abteilung Aufsicht und Recht der Hauptabteilung VII
Tel.: 0821 3166-7401
E-Mail: bfk.rechtswesen@bistum-augsburg.de