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Allgemeine Informationen

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat in Ihrer Rahmenordnung Prävention und in einer Vereinbarung mit dem UBSKM (Beauftragte:r des Bundes in Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) beschlossen, dass auch die Rechtsträger der Deutschen Bistümer Institutionelle Schutzkonzepte erstellen müssen. 

Die Rahmenordnung wurde für unser Bistum im Amtsblatt Nr.1 vom 14. Januar 2020 in Kraft gesetzt und wird durch Ausführungsbestimmungen näher definiert. 

Unterstützung durch den Fachbereich Prävention:

Die Rechtsträger des Bistums Augsburg werden durch den Fachbereich Prävention unterstützt. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Carina Schnell.

Pfarreiengemeinschaften des Bistums Augsburg:

Zum einen wurde eine Arbeitshilfe zur Schutzkonzepterstellung und -Implementierung erarbeitet. Außerdem stehen Präventionsfachkräfte als Ansprechpersonen und Expert:innen zur Verfügung. Für jedes Dekanat gibt es einen Begleitungszeitraum, in dem eine Präventionsfachkraft garantiert unterstützen kann. Es ist auch vorgesehen, dass die jeweiligen PGs in diesem Zeitraum in die ISK-Erstellung starten. Eine erste Info erfolgt über eine Dekanatskonferenz vor Beginn dieses Zeitfensters.

Den Zeitplan für die Unterstützung der Pfarreiengemeinschaften im Bistum Augsburg finden Sie hier: 

Eine gute Zusammenfassung aller relevanten Informationen finden Sie außerdem im Infoblatt ISK bei den Vorlagen

Weitere Rechtsträger: 

Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, mit dem die Hauptabteilungen des Ordinariats Schutzkonzepte erarbeiten können. 

Außerdem wird eine Arbeitshilfe für Veranstaltungs-Schutzkonzepte erstellt. 

Fragen Sie gern nach, wenn Sie Informationen oder weitere Materialien benötigen.