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Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg

01.04.2015 17:57

Seit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Januar 2014 angekündigt hat, sich für ein Verbot geschäftsmäßiger Hilfe zur Selbsttötung einzusetzen, wird in Deutschland wieder verstärkt über den Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden diskutiert. Im Herbst 2015 soll dazu ein Gesetz verabschiedet werden, das den sogenannten assistierten Suizid regelt. Der „assistierte Suizid“ oder die „Beihilfe zur Selbsttötung“ bedeutet, dass ein anderer dem Sterbewilligen ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel zur Verfügung stellt. Der Suizidant setzt das Mittel selbst ein und ist in jeder Phase Herr des Verfahrens. Bislang ist weder der Suizidversuch noch die Beihilfe zum Suizid strafbar. Der Vorstand des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Augsburg hat in diesem Zusammenhang nun eine Erklärung abgegeben und plädiert darin unter anderem dafür, "in der Gesellschaft Leid und Sterben nicht zu verdrängen, sondern als Teil eines jeden Lebens zu begreifen und darüber offen zu sprechen". Die vollständige Erklärung finden Sie auf den Seiten des Diözesanrats.