Corona-Virus
FFP2-Maskenpflicht im Gottesdienst
Für alle Besucher/-innen und Mitwirkende in Gottesdiensten ab einem Alter von 15 Jahren gilt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Zum aktuellen Gottesdienst-Schutzkonzept. Das Generalvikariat weist darauf hin, dass die Pflicht zur Anmeldung von Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmenden für Gottesdienste nicht gilt. Außerdem wurden Gestaltungsbestimmungen für die Spendung von Blasiussegen und Aschenkreuz formuliert.