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Katholische Kirche einigt sich mit GEMA auf neuen Gesamtvertrag

08.06.2018 12:10

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA auf eine neue Regelung zur pauschalen Vergütung von geschützten musikalischen Werken außerhalb der Liturgie geeinigt. Die Fortführung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Damit müssen Pfarreien die Vergütungen für musikalische Aufführungen bei Veranstaltungen und Konzerten nicht mehr selbst zahlen. Die Meldepflicht, die auch in den vergangenen Jahren gegolten hat, besteht weiterhin. Nähere Informationen zum neuen Pauschalvertrag finden Sie auf den Seiten des Amts für Kirchenmusik.