Corona-Virus
Schutzkonzept für Sakramentefeiern
Das Bistum hat heute nähere Ausführungen zu dem gottesdienstlichen Schutzkonzept, das ab 4. Mai gilt, erlassen. Darin wird erläutert, wie das Konzept auf Taufen, Trauungen, Firmungen, Erstkommunionfeiern und Bestattungen anzuwenden ist. Zum Text der Weisung.