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Aktuelles

Notfalltelefon

Wenn Sie in dringenden Fällen einen Seelsorger brauchen, können Sie, besonders außer den Dienstzeiten der Pfarrbüros von

Dienstag bis Sonntag Pfr. Maurus B. Mayer unter der Nummer
0151 14993758 erreichen.

Montags können Sie Pfarrer Philipp Maier in Moorenweis unter 08146 419 anrufen.

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Ferienordnung und Urlaub in den Pfarrbüros

Das Pfarrbüro in Türkenfeld ist am 9. und 16. Juli wegen Urlaub geschlossen.

Während der Sommerferien (03.08.-14.09.2026) ist das Pfarrbüro Türkenfeld dienstags und das Pfarrbüro Moorenweis donnerstags geschlossen.

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Redaktionsschluss für die nächste Gottesdienstordnung

…ist am Dienstag, 4. August für Termine bis Ende September 2026. Später eingehende Artikel bzw. Messintentionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis!      

Ihre Pfarrsekretärinnen

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Termine im Alten Pfarrhof Moorenweis

13. Juli       15 Uhr        offenes Singen

17. Juli       19 Uhr        Bibel-Zeit

27. Juli       14 Uhr        Spielenachmittag

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Termine im Pfarrheim Türkenfeld

24. Juli       14 Uhr        Ökum. Sozialdienst: Seniorenstammtisch

26. Juli       10 Uhr        Kindergottesdienst

29. Juli       9 Uhr          Frauenbund: Frauencafe

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Wallfahrt von Türkenfeld nach Eresing

Liebe Wallfahrer! Zur diesjährigen Wallfahrt zum Ulrichsfest nach Eresing treffen wir uns am Samstag, 04.07.2026 um 7:15 Uhr vor der Kirche in Türkenfeld.

Wegen der Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße nehmen wir den Weg über die Kirchstraße, Schulstraße, Duringstraße, über die Bahnbrücke und dann die Ammerseestraße entlang bis zur St.-Ottilien-Straße, dann weiter den üblichen Weg.

Nachdem die Wallfahrt heuer auf einen Samstag fällt und das Wetter hoffentlich gut sein wird, dürfte einer zahlreichen Teilnahme nichts im Weg stehen. Ich wünsche euch allen einen segensreichen Tag!    Euer Rainer Hegnauer

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Fahrzeugsegnung in Steinbach am 24.07.2026 Gottesdienst zu Ehren des Heiligen Christophorus für die ganze PG mit Fahrzeugsegnung

Am Freitag, den 24.07.2026 ist das Fest des Hl. Christophorus, des Patrons der Reisenden. Am Schluss dieser Messe zu Ehren dieses Heiligen beten wir gemeinsam für Rücksicht, Verantwortung und Nächstenliebe im Verkehr und empfangen den Segen für all unsere Wege, egal ob zu Fuß oder mit Fahrzeugen jeglicher Art.

Nach dem Ende der Hl. Messe gehe ich in den Hof des ehem. Gasthofes Drexl und segne die dort geparkten Fahrzeuge. Eingeladen sind Fahrzeuge aller Art und Fahrer/Fahrerinnen aller Generationen!        Pfarrer Maurus B. Mayer

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2 kleine Gedenktage in Moorenweis

Am Sonntag, 02.08.2026, jährt sich die Segnung des ersten Kindergartens St. Ulrich vor 50 Jahren und des neuen Pfarrhauses (Pfarrbüro) vor 40 Jahren in Moorenweis.

Pfarrer i. R. Philipp Maier

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Einladung zum Pfarrfest in Türkenfeld am 15.08.2026

Am 15. August 2026 ist es wieder soweit. Wir wollen gemeinsam das Patrozinium der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt mit einer Heiligen Messe und dem an-schließenden Pfarrfest feiern. Nach dem Gottesdienst treffen wir uns ab 11:00 Uhr zum Weißwurstfrühstück, sowie Kaffee und Kuchen rund ums Pfarrheim St. Georg. Wir freuen uns über Kuchenspenden zum leiblichen Wohl aller. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Blaskapelle Türkenfeld. Auf Ihr Kommen freuen sich

Pfarrer, Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung der Pfarrei Mariä Himmelfahrt

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Uganda: neuer Schlafsaal an der Zoe Mittelschule ist fertig

Die Zoe-Schulen sind 2026 gut ins neue Schuljahr gestartet. Viele Details über das sog. 1. Term (die Monate Januar bis März) hat Ordensschwester Agnes kurz nach Ostern in ihrem Bericht an den Zoe-Unterstützerkreis zusammengefasst. Ausdrücklich bedankt sie sich bei den „Freunden von St. Zoe“ für die segensreiche und andauernde Hilfe. Dadurch konnte jetzt Anfang des Jahres ein neues Schlafsaalgebäude für die Jungen der Mittelschule fertiggestellt werden. 25.000 Euro aus Türkenfelder Spenden der vergangenen Jahre haben dabei mitgeholfen. Mittlerweile sind in dem Gebäude 111 Internatsschüler untergebracht.

Sowohl in der Grund- als auch in der Mittelschule sind laut Schwester Agnes die Schülerzahlen angewachsen. Besonders groß ist der Zuwachs in der Mittelschule, an der jetzt 337 Schülerinnen und Schüler (im Vorjahr 280) unterrichtet werden. Bis auf knapp 30 Tagesschüler sind hier die meisten Jugendlichen als sog. „Boarders“ im Internat untergebracht. Das erklärt auch, wie dringend für alle „Internatler“ neue Unterkünfte gebraucht werden. Groß war deshalb bei allen die Freude, als die Jungen jetzt ihren Schlafsaal beziehen konnten.

Was Schwester Agnes sonst noch aus St. Zoe berichtet hat, ist im Internet unter www.st-zoe.org mit vielen Bildern zusammengestellt (siehe Rubrik „Aktuelles“).

Gerhard Meißner, Zoe-Unterstützerkreis

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Vorschau für Bergmesse (von Türkenfeld organisiert)

Am Samstag, 19.09.2026 wird eine Busfahrt zur Bergmesse auf dem Brauneck bei Lenggries organisiert. Abfahrt um 7.00 Uhr – Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Anmeldung bitte bei Fam. Hegnauer, Tel. 08193-1019. Nähere Info folgt.

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Erste Information zum institutionellen Schutzkonzept

An alle Interessierten, die auf dem Gebiet unserer Pfarreien-gemeinschaft (PG) wohnen!

Zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für unser kirchliches Handeln hat sich eine Gruppe von acht Frauen und Männern aus allen Mitgliedspfarreien der PG (Moorenweis, Purk, Türkenfeld, Steinbach, Zankenhausen) zusammengefunden, um ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten. Es geht dabei um die Bündelung aller Maßnahmen und Überlegungen, im Bereich der PG, sexualisierte Gewalt zu verhindern.

Wichtig ist dabei, eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln, die das Ziel aller Präventionsarbeit ist. Besonders liegt uns dabei die Partizipation (Teilhabe) von Kindern, Jugendlichen und schutzwürdigen Erwachsenen am Herzen.

Um dieses Schutzkonzept erarbeiten zu können, erbitten wir Ihre Mithilfe:

In allen Pfarreien (Kirchen und Pfarrheimen) werden nach den Sommerferien Fragebögen ausgelegt (ab 20. September), die anonym sind und mit denen wir, also die Projektgruppe Schutzkonzept, uns ein Bild über die Situation in unserer Pfarreiengemeinschaft machen können. Die Fragebögen sind für Kinder, Jugend-liche und Erwachsene differenziert; Kinder können sie mit oder ohne Eltern ausfüllen. Wir bitten um rege Teilnahme an den Fragebögen.

Jetzt schon bedanke ich mich für Ihr Mitmachen.

Pfarrer M. B. Mayer, im Namen aller Mitglieder der Projektgruppe

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Dach und Außenhauterneuerung am Pfarrhof Türkenfeld

Am Pfarrhaus in Türkenfeld beginnt am 13.04.2026 (Gerüstaufbau) die Erneuerung des Pfarrhofdaches und der Außenhaut. Die Maßnahme ist bis zum 26.06.2026 (Gerüstabbau) geplant.

Es werden die Dachlatten, ebenso die gleichfalls maroden Dachplatten ausgetauscht, das Gebälk (Sparren) bleibt bestehen. Ähnlich verhält es sich beim Außenanstrich: Reparatur der Fehlstellen im Putz und Neuanstrich. Nachdem wir bei stärkeren Regen bisher Wassereinbruch hatten bzw. befürchten mussten, bin ich nun froh, dass wenigsten hier „von oben“ in Zukunft nichts mehr zu befürchten ist…

Da es sich beim Pfarrhaus um das Wohngebäude des Pfarrers und das Hauptbüro einer Pfarreiengemeinschaft handelt, wird die Maßnahme zu 100 % von der Bischöflichen Finanzkammer getragen und von der Abteilung Projektmanagement im Ordinariat (früher „Diözesanbauamt“) projektiert. Der örtlichen Kirchenstiftung entstehen keine Kosten.

Das Pfarrbüro bleibt in dieser Zeit weitgehend normal geöffnet.

Pfarrer Maurus B. Mayer

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Krankenseelsorge

Wir, Ihre Seelsorger, besuchen auf Wunsch gerne Ihre Kranken. Herzlich bitten wir Sie, wenn die Kranken sich nicht mehr selber melden können, in den Pfarrbüros anzurufen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:

Den Krankenbesuch mit Krankensegen, die Krankenkommunion und die Krankensalbung, die wir Priester spenden. Dieses Sakrament wurde früher „letzte Ölung“ genannt, was aber den Sinn etwas verdeckt. Denn die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung, der Zuwendung Gottes und der Tröstung im Hl. Geist.

In dringenden Fällen können Sie sich auch über die Notfallnummer an mich wenden: 0151-14993758 (siehe auch oben).

Ihr Pfarrer M. B. Mayer

auch im Namen der Mitbrüder Pfr. Philipp Maier und Diakon Stefan Weis

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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Purk

Auf  Anordnung der Diözese Augsburg hat die Kirchenverwaltung der Pfarrei Hl. Kreuz Purk eine Aktualisierung der Friedhofsordnung durchgeführt. Die neue Friedhofsordnung wurde von der Diözese am 21.02.2024 genehmigt und in der Sitzung der Kirchenverwaltung vom 10.07.2024 mit Wirkung vom 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Die Aktualisierung wurde wegen Veränderung der Randbedingungen für die Bestattungen und die Grabpflege durch die Angehörigen notwendig.

Dieses Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Bedingungen:

-        Bei Erdbestattungen beträgt die Grabesruhe  25 Jahre

-        Bei Urnenbestattung beträgt die Grabesruhe 20 Jahre

-        Werden Urnen in Erdgräbern bestattet, sind verwesbare Urnen zu verwenden

-        Bei Urnen in Urnengräbern sind Metallurnen, jedoch keine Kupferurnen zu verwenden

-        Bei einer Bestattung sind von den Bestattungspflichtigen die gesamten Gebühren für die Dauer der Grabesruhe zu entrichten (25 bzw. 20 Jahre) zu entrichten.

-        Nach Ablauf dieser Ruhefrist kann generell die Kirchenverwaltung die Grabstätte neu vergeben. Auch zu Beginn einer Verlängerung ist die Gebühr für den Verlängerungszeitraum zu entrichten.

-        Nach Ablauf der Ruhefrist können die Angehörigen den Besitz des Grabes wieder um 10 Jahre verlängern.

-        Kommt es innerhalb der Frist der Grabesruhe oder Verlängerung zu einer erneuten Bestattung werden die im Voraus bereits berechneten Gebühren berücksichtigt.

-        Die Gebühren betragen für Erdgräber und Urnengräber pro Jahr 30€ bzw. 24€. 10 €  für die Friedhofspflege und 20€ bzw.14 € für die Grab- bzw. Urnengrabstätte.

-        Bei den vorbereiteten Urnengräbern sind außerdem auch die Kosten für deren Anlegung zu erstatten.

Basierend auf diesen Bedingungen wird dem Grabinhaber eine entsprechende individuelle Rechnung zugestellt. Es werden nur für zukünftige noch notwendige Ruhefristen Gebühren berechnet. Bei Familiengräbern wird angenommen, dass die Familienangehörigen bei abgelaufenen Ruhefristen eine Verlängerung um 10 Jahre anstreben. Sollte das nicht der Fall sein, ist von den Grabinhabern das Grab einzuebnen und das Grabdenkmal zu entfernen.

Purk, Dezember 2024 Kirchenverwaltung Hl. Kreuz Purk

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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Zankenhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kirchenverwaltung „St. Johannes Baptist“, Zankenhausen erlässt für den kirchlichen Friedhof in Zankenhausen eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1997 ersetzt.

Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.

Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:

  • Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 15 Jahre
  • Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
  • Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
  • die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht vereinnahmt
  • die Grabnutzungsgebühr wird weiterhin für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit

im Vorhinein

vereinnahmt.

  • Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):

- Einzelgrab EUR 32,00

- Doppelgrab EUR 50,00

Die neue Friedhofsordnung kann im Pfarrbüro angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kirchenstiftung St. Johannes Baptist Zankenhausen

Michael Ludwig                                           Brigitte Ritzer

(Verwaltungsleiter)                                      (Kirchenpflegerin)

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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Moorenweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kirchenverwaltung „St. Sixtus“, Moorenweis erlässt für den kirchlichen Friedhof in Moorenweis eine neue Friedhofsordnung.  

Die wichtigsten Punkte der Friedhofsordnung:

  • Ruhefrist Erdbestattung 15 Jahre
  • Ruhefrist Urnenerdbestattung 15 Jahre
  • die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht erhoben
  • die Grabnutzungsgebühr wird für einen Zeitraum von vier Jahren im Vorhinein vereinnahmt
  • Grabnutzungsgebühr (jährlich):

- Einzelgrab EUR 20,00 - Doppelgrab EUR 20,00

Eine Ausfertigung der Friedhofsordnung ist im Pfarramt erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Drexl                                                    Michael Ludwig
Kirchenpfleger                                               Verwaltungsleiter

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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Steinbach

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kirchenverwaltung „St. Bartholomäus“, Steinbach erlässt für den kirchlichen Friedhof in Steinbach eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1982 ersetzt.

Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.

Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:

  • Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 25 Jahre
  • Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
  • Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
  • die Friedhofinstandhaltungsgebühr beträgt EUR 10,00 jährlich.
  • die Grabnutzungsgebühr wird nun

    im Vorhinein für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit

    vereinnahmt
  • Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):

- Einzelgrab EUR 14,00

- Doppelgrab EUR 20,00

Die Kirchenverwaltung macht darauf aufmerksam, dass in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von der Friedhofsordnung genehmigt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Ludwig                                              Sixtus Zimmermann (Verwaltungsleiter)                                          (Kirchenpfleger)