Aktuelles
Notfalltelefon
Wenn Sie in dringenden Fällen einen Seelsorger brauchen, können Sie, besonders außer den Dienstzeiten der Pfarrbüros von
Dienstag bis Sonntag Pfr. Maurus B. Mayer unter der Nummer
0151 14993758 erreichen.
Montags können Sie Pfarrer Philipp Maier in Moorenweis unter 08146 419 anrufen.
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Urlaub im Pfarrbüro
Das Pfarrbüro Moorenweis ist vom 26.10. bis 30.10.2026 wegen Urlaub geschlossen.
Während der Herbstferien ist das Pfarrbüro Türkenfeld am 03.11.2026 und das Pfarrbüro Moorenweis am 05.11.2026 geschlossen.
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Redaktionsschluss für die nächste Gottesdienstordnung
…ist am Dienstag, 20. Oktober für Termine bis Mitte Dezember 2026. Später eingehende Artikel bzw. Messintentionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis!
Ihre Pfarrsekretärinnen
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Termine im Alten Pfarrhof Moorenweis
16. Okt. 19 Uhr Bibel-Zeit
19. Okt. 14 Uhr Kirchweihkaffee
26. Okt. 14 Uhr Spielenachmittag
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Termine im Pfarrheim Türkenfeld
23. Okt. 14 Uhr Ökum. Sozialdienst: Seniorenstammtisch
28. Okt. 9 Uhr Frauenbund: Frauencafe
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Zum Rosenkranz-Monat Oktober
Im Turm der Türkenfelder Pfarrkirche war bis vor ein paar Monaten diese Maria-im-Rosenkranz Gruppe eingelagert.
Die Figurengruppe ist ca. 1 m hoch und zeigt – wie der Hochaltar in Türkenfeld - Maria mit dem Jesuskind, darunter die Hl. Katharina von Siena und den Hl. Dominikus. Maria wird umkränzt von 15 Rosen, symbolisch für die 3x5 Rosenkranzgeheimnisse. Es ist zu vermuten, dass diese Skulptur (etwa um 1720) im Auftrag der Rosenkranzbruderschaft geschnitzt wurde und bei Prozessionen von den Bruderschaftsmitgliedern mitgetragen wurde - also gewissermaßen der Hochaltar als „outdoor-Artikel“. Leider ist die Figurengruppe sehr vom Holzwurm befallen. Dieser Befall wurde gestoppt (in der Begasungskammer des Bistums in Landsberg). Nach Auskunft unseres Diözesankonservators, Dr. Michael Schmid, dürfte es sich um einen Schnitzer aus der Türkheimer Werkstatt handeln, von dem Werke in der Gegend zu finden sind – zum Beispiel in der Pfarrkirche Dünzelbach.
Für die wunderschöne Figurengruppe ist es sehr schwierig einen Aufstellplatz zu finden. Erst wenn das geklärt werden sollte, kann an eine aufwändige (und kostenintensive) Restaurierung gedacht werden.
Vorerst wird die Gruppe sachgerecht und schädlingsgeschützt eingelagert werden müssen.
Pfarrer Maurus B. Mayer
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Kirchweihkaffee im Alten Pfarrhof Moorenweis
Die Krankenpflege und Nachbarschaftshilfe Moorenweis und der Pfarrgemeinderat Moorenweis laden zu einem geselligen Kirchweihkaffee ein:
am Kirchweihmontag am 19.10.2026
im Alten Pfarrhof, Moorenweis, Ringstraße 26
Beginn um 14.00 Uhr
Über ein zahlreiches Kommen würden wir uns sehr freuen!
Gerti Riedl-Steininger und Alexandra Metzger
Vorankündigung des St.-Zoe-Unterstützerkreises
In diesem Jahr dürfen wir anlässlich des Weltmissionssonntags am 25. Oktober Schwester Juliet Ssanyu in Türkenfeld begrüßen. Sie war während der Sommer-ferien in Uganda und kann uns ganz aktuell von ihrem Besuch an der St.-Zoe-Schule und den dortigen Entwicklungen berichten. Geplant sind zwei Möglichkeiten zur Begegnung und Information:
- eine Information vor der Kirche im Anschluss an den Familiengottesdienst
- ein gemütlicher Nachmittagskaffee mit Gelegenheit zu persönlichen
Gesprächen im Pfarrheim
Die genauen Uhrzeiten und weitere Details werden rechtzeitig durch Aushänge und Plakate bekannt gegeben. Wir freuen uns auf viele interessierte Besucher und Besucherinnen und auf eine schöne Begegnung mit Schwester Juliet!
Gerhard Meißner
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Erstkommunion 2027
Die Feier der Hl. Erstkommunion 2027 findet statt:
am 04.04.2027 um 10 Uhr in Türkenfeld (mit Zankenhausen)
am 11.04.2027 um 10 Uhr in Moorenweis (mit Purk und Steinbach)
Elternabende
zu Beginn der Erstkommunion-Vorbereitung:
am 17.11.2026 um 19 Uhr im Pfarrheim Türkenfeld
am 24.11.2026 um 19 Uhr im Alten Pfarrhof in Moorenweis
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Krankenseelsorge
Wir, Ihre Seelsorger, besuchen auf Wunsch gerne Ihre Kranken. Herzlich bitten wir Sie, wenn die Kranken sich nicht mehr selber melden können, in den Pfarrbüros anzurufen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
Den Krankenbesuch mit Krankensegen, die Krankenkommunion und die Krankensalbung, die wir Priester spenden. Dieses Sakrament wurde früher „letzte Ölung“ genannt, was aber den Sinn etwas verdeckt. Denn die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung, der Zuwendung Gottes und der Tröstung im Hl. Geist.
In dringenden Fällen können Sie sich auch über die Notfallnummer an mich wenden: 0151-14993758 (siehe auch oben).
Ihr Pfarrer M. B. Mayer
auch im Namen der Mitbrüder Pfr. Philipp Maier und Diakon Stefan Weis
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Purk
Auf Anordnung der Diözese Augsburg hat die Kirchenverwaltung der Pfarrei Hl. Kreuz Purk eine Aktualisierung der Friedhofsordnung durchgeführt. Die neue Friedhofsordnung wurde von der Diözese am 21.02.2024 genehmigt und in der Sitzung der Kirchenverwaltung vom 10.07.2024 mit Wirkung vom 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Die Aktualisierung wurde wegen Veränderung der Randbedingungen für die Bestattungen und die Grabpflege durch die Angehörigen notwendig.
Dieses Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Bedingungen:
- Bei Erdbestattungen beträgt die Grabesruhe 25 Jahre
- Bei Urnenbestattung beträgt die Grabesruhe 20 Jahre
- Werden Urnen in Erdgräbern bestattet, sind verwesbare Urnen zu verwenden
- Bei Urnen in Urnengräbern sind Metallurnen, jedoch keine Kupferurnen zu verwenden
- Bei einer Bestattung sind von den Bestattungspflichtigen die gesamten Gebühren für die Dauer der Grabesruhe zu entrichten (25 bzw. 20 Jahre) zu entrichten.
- Nach Ablauf dieser Ruhefrist kann generell die Kirchenverwaltung die Grabstätte neu vergeben. Auch zu Beginn einer Verlängerung ist die Gebühr für den Verlängerungszeitraum zu entrichten.
- Nach Ablauf der Ruhefrist können die Angehörigen den Besitz des Grabes wieder um 10 Jahre verlängern.
- Kommt es innerhalb der Frist der Grabesruhe oder Verlängerung zu einer erneuten Bestattung werden die im Voraus bereits berechneten Gebühren berücksichtigt.
- Die Gebühren betragen für Erdgräber und Urnengräber pro Jahr 30€ bzw. 24€. 10 € für die Friedhofspflege und 20€ bzw.14 € für die Grab- bzw. Urnengrabstätte.
- Bei den vorbereiteten Urnengräbern sind außerdem auch die Kosten für deren Anlegung zu erstatten.
Basierend auf diesen Bedingungen wird dem Grabinhaber eine entsprechende individuelle Rechnung zugestellt. Es werden nur für zukünftige noch notwendige Ruhefristen Gebühren berechnet. Bei Familiengräbern wird angenommen, dass die Familienangehörigen bei abgelaufenen Ruhefristen eine Verlängerung um 10 Jahre anstreben. Sollte das nicht der Fall sein, ist von den Grabinhabern das Grab einzuebnen und das Grabdenkmal zu entfernen.
Purk, Dezember 2024 Kirchenverwaltung Hl. Kreuz Purk
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Zankenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Johannes Baptist“, Zankenhausen erlässt für den kirchlichen Friedhof in Zankenhausen eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1997 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht vereinnahmt
- die Grabnutzungsgebühr wird weiterhin für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
im Vorhinein
vereinnahmt.
- Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 32,00
- Doppelgrab EUR 50,00
Die neue Friedhofsordnung kann im Pfarrbüro angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kirchenstiftung St. Johannes Baptist Zankenhausen
Michael Ludwig Brigitte Ritzer
(Verwaltungsleiter) (Kirchenpflegerin)
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Moorenweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Sixtus“, Moorenweis erlässt für den kirchlichen Friedhof in Moorenweis eine neue Friedhofsordnung.
Die wichtigsten Punkte der Friedhofsordnung:
- Ruhefrist Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist Urnenerdbestattung 15 Jahre
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht erhoben
- die Grabnutzungsgebühr wird für einen Zeitraum von vier Jahren im Vorhinein vereinnahmt
- Grabnutzungsgebühr (jährlich):
- Einzelgrab EUR 20,00 - Doppelgrab EUR 20,00
Eine Ausfertigung der Friedhofsordnung ist im Pfarramt erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Drexl Michael Ludwig
Kirchenpfleger Verwaltungsleiter
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Steinbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Bartholomäus“, Steinbach erlässt für den kirchlichen Friedhof in Steinbach eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1982 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 25 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr beträgt EUR 10,00 jährlich.
- die Grabnutzungsgebühr wird nun
im Vorhinein für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
vereinnahmt - Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 14,00
- Doppelgrab EUR 20,00
Die Kirchenverwaltung macht darauf aufmerksam, dass in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von der Friedhofsordnung genehmigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ludwig (Verwaltungsleiter)
Sixtus Zimmermann (Kirchenpfleger)