Aktuelles
Notfalltelefon
Wenn Sie in dringenden Fällen einen Seelsorger brauchen, können Sie, besonders außer den Dienstzeiten der Pfarrbüros von
Dienstag bis Sonntag Pfr. Maurus B. Mayer unter der Nummer
0151 14993758 erreichen.
Montags können Sie Pfarrer Philipp Maier in Moorenweis unter 08146 419 anrufen.
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Pfingstferien (26.05.-05.06.2026) in den Pfarrbüros
Das Pfarrbüro Türkenfeld ist dienstags und das Pfarrbüro Moorenweis donnerstags während den Ferien geschlossen.
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Termine im Alten Pfarrhof Moorenweis
8. Juni 15 Uhr offenes Singen
12. Juni 19 Uhr Bibel-Zeit
29. Juni 14 Uhr Spielenachmittag
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Termine im Pfarrheim Türkenfeld
9. Juni 14 Uhr Ökum. Sozialdienst: Seniorentreff
10. Juni 19 Uhr Frauenbund: Strickeria
24. Juni 9 Uhr Frauenbund: Frauencafe
24. Juni 19 Uhr Frauenbund: Strickeria
26. Juni 14 Uhr Ökum. Sozialdienst: Seniorenstammtisch
28. Juni 10 Uhr Kindergottesdienst
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Redaktionsschluss für die nächste Gottesdienstordnung
…ist am Dienstag, 23. Juni für Termine bis Anfang Juli 2026. Später eingehende Artikel bzw. Messintentionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis!
Ihre Pfarrsekretärinnen
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Klausurtag Pastoralrat/PGR in St. Ottilien
Am Samstag, den 28.03.2026 traf sich der Pastoralrat zu einem Klausurtag im Exerzitienhaus von St. Ottilien.
Die Teilnahme war offen besonders auch für Mitglieder der Pfarrgemeinderäte über den Pastoralrat hinaus. So konnten unter der professionellen und menschlich freundlichen Führung durch Bernhard Fendt und Michael Rösch von der Gemeindeberatung des Bistums viele Gespräche geführt, Ideen entwickelt und festgehalten und sogar Arbeitsgruppen gebildet werden. Der Tag, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Freude gemacht hat, klang mit einem gemeinsamen Gottesdienst in der Ottilienkapelle aus.
Maurus B. Mayer, Pfarrer
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Brucker Forum in Türkenfeld
Am Samstag, 13.06.2026 Radlausflug in den Süden Türkenfelds mit Christa Wirtl. Wir treffen uns um 14.30 im Süden des S-Bahnhofs und erkunden ab hier die Gegend und erfahren, wie es früher war und auch, wo etwa die Märchenwiese oder die Schäferei lagen. Bei schlechtem Wetter wird der Termin verschoben auf Samstag, 20.06.2026 um 14.30 Uhr – Teilnahme kostenfrei, Spenden erwünscht
Ab Montag, 15.06. starten wieder die Qigong-Kurse im Pfarrheim (Anmeldung unter www.brucker-forum.de)
Marlene Klinger, Brucker Forum Türkenfeld
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Wallfahrt von Moorenweis nach Andechs
Liebe Pfarrgemeinde, auch in diesem Jahr laden wir Sie herzlich zu unserem Bittgang nach Andechs ein. Am Samstag, den 20.06.2026, machen wir uns im Gebet und in guter Gemeinschaft auf den Weg. Wir treffen uns um 5 Uhr vor der Pfarrkirche St. Sixtus und brechen von dort nach Stegen auf.
Das Schiff (eine morgendliche Bewirtung wurde zugesagt) legt dort um 8:15 Uhr ab; Ankunft in Herrsching ist um 9:25 Uhr. Von dort aus führt uns der Weg durch das Kiental hinauf nach Andechs. Die Heilige Messe feiern wir um 11 Uhr in der Klosterkirche.
Um 13:10 Uhr treten wir den Heimweg an (Treffpunkt an der Kloster-kirche) damit wir das Schiff in Herrsching um 14:35 Uhr pünktlich erreichen. Ankunft in Stegen ist um 15:45 Uhr. Von dort gehen wir zurück nach Moorenweis, wo wir unsere Wallfahrt gegen 19 Uhr mit einem gemeinsamen Gebet in der Pfarrkirche St. Sixtus beschließen.
Ganz besonders dürfen wir unsere diesjährigen Erstkommunionkinder und Firmlinge einladen, diesen Weg mit uns zu gehen. Wir freuen uns über viele Wallfahrerinnen und Wallfahrer!
Anita Ullmann, Ulrich Leib und Alexandra Metzger
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Pfarrfest in Moorenweis
Liebe Pfarrgemeinde, am Sonntag, den 28. Juni 2026, findet – beginnend mit der Heiligen Messe um 9.30 Uhr! – unser diesjähriges Pfarrfest statt. Freuen Sie sich mit uns auf Begegnungen, Austausch und ein paar schöne Stunden in Gemeinschaft unter den schattigen Bäumen auf dem Kindergartengelände St. Ulrich in Moorenweis. Kulinarisch ist für alles gesorgt, was Körper und Seele erfreut. Bitte bringen Sie ihr eigenes Geschirr mit. Das Pfarrfest kann leider nur bei guter Witterung stattfinden.
Es heißen Sie herzlich willkommen – Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung, Pfarrer, Ministranten und das Haus für Kinder St. Ulrich.
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Wallfahrt von Türkenfeld nach Eresing
Liebe Wallfahrer! Zur diesjährigen Wallfahrt zum Ulrichsfest nach Eresing treffen wir uns am Samstag, 04.07.2026 um 7:15 Uhr vor der Kirche in Türkenfeld.
Wegen der Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße nehmen wir den Weg über die Kirchstraße, Schulstraße, Duringstraße, über die Bahnbrücke und dann die Ammerseestraße entlang bis zur St.-Ottilien-Straße, dann weiter den üblichen Weg.
Nachdem die Wallfahrt heuer auf einen Samstag fällt und das Wetter hoffentlich gut sein wird, dürfte einer zahlreichen Teilnahme nichts im Weg stehen. Ich wünsche euch allen einen segensreichen Tag! Euer Rainer Hegnauer
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Erstellung einer Homepage für die PG
Mitarbeitende erwünscht und sehr willkommen!
Ein Kernteam – Brigitte Ritzer, Sr. Christina Silbernagl und Pfr. M. B. Mayer arbeiten seit längerem an der Erstellung einer Homepage für die Pfarreiengemeinschaft. Sie soll vor allem unsere PG repräsentieren – die Gesamtheit und die einzelnen Pfarreien, die Erreichbarkeit und den Zugriff auf wichtige Informationen erhöhen und erleichtern. Die Erstellung wird von einer professionellen Firma begleitet, die gerade im Kontext einer PG sowohl inhaltliche und technische Unterstützung und Schulungen zu Bearbeitung und Pflege der Homepage anbietet. Wir suchen nun ehrenamtliche Unterstützung aus unseren Pfarreien, die uns helfen, die Homepage zu starten, auszubauen und vor allem lebendig und aktuell zu erhalten. Bitte melden Sie sich einfach bis zum 1. Juli im Pfarrbüro, wir freuen uns auf Sie. Im Namen des Teams, Pfarrer Maurus B. Mayer
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Dach und Außenhauterneuerung am Pfarrhof Türkenfeld
Am Pfarrhaus in Türkenfeld beginnt am 13.04.2026 (Gerüstaufbau) die Erneuerung des Pfarrhofdaches und der Außenhaut. Die Maßnahme ist bis zum 26.06.2026 (Gerüstabbau) geplant.
Es werden die Dachlatten, ebenso die gleichfalls maroden Dachplatten ausgetauscht, das Gebälk (Sparren) bleibt bestehen. Ähnlich verhält es sich beim Außenanstrich: Reparatur der Fehlstellen im Putz und Neuanstrich. Nachdem wir bei stärkeren Regen bisher Wassereinbruch hatten bzw. befürchten mussten, bin ich nun froh, dass wenigsten hier „von oben“ in Zukunft nichts mehr zu befürchten ist…
Da es sich beim Pfarrhaus um das Wohngebäude des Pfarrers und das Hauptbüro einer Pfarreiengemeinschaft handelt, wird die Maßnahme zu 100 % von der Bischöflichen Finanzkammer getragen und von der Abteilung Projektmanagement im Ordinariat (früher „Diözesanbauamt“) projektiert. Der örtlichen Kirchenstiftung entstehen keine Kosten.
Das Pfarrbüro bleibt in dieser Zeit weitgehend normal geöffnet.
Pfarrer Maurus B. Mayer
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Krankenseelsorge
Wir, Ihre Seelsorger, besuchen auf Wunsch gerne Ihre Kranken. Herzlich bitten wir Sie, wenn die Kranken sich nicht mehr selber melden können, in den Pfarrbüros anzurufen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
Den Krankenbesuch mit Krankensegen, die Krankenkommunion und die Krankensalbung, die wir Priester spenden. Dieses Sakrament wurde früher „letzte Ölung“ genannt, was aber den Sinn etwas verdeckt. Denn die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung, der Zuwendung Gottes und der Tröstung im Hl. Geist.
In dringenden Fällen können Sie sich auch über die Notfallnummer an mich wenden: 0151-14993758 (siehe auch oben).
Ihr Pfarrer M. B. Mayer
auch im Namen der Mitbrüder Pfr. Philipp Maier und Diakon Stefan Weis
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Purk
Auf Anordnung der Diözese Augsburg hat die Kirchenverwaltung der Pfarrei Hl. Kreuz Purk eine Aktualisierung der Friedhofsordnung durchgeführt. Die neue Friedhofsordnung wurde von der Diözese am 21.02.2024 genehmigt und in der Sitzung der Kirchenverwaltung vom 10.07.2024 mit Wirkung vom 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Die Aktualisierung wurde wegen Veränderung der Randbedingungen für die Bestattungen und die Grabpflege durch die Angehörigen notwendig.
Dieses Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Bedingungen:
- Bei Erdbestattungen beträgt die Grabesruhe 25 Jahre
- Bei Urnenbestattung beträgt die Grabesruhe 20 Jahre
- Werden Urnen in Erdgräbern bestattet, sind verwesbare Urnen zu verwenden
- Bei Urnen in Urnengräbern sind Metallurnen, jedoch keine Kupferurnen zu verwenden
- Bei einer Bestattung sind von den Bestattungspflichtigen die gesamten Gebühren für die Dauer der Grabesruhe zu entrichten (25 bzw. 20 Jahre) zu entrichten.
- Nach Ablauf dieser Ruhefrist kann generell die Kirchenverwaltung die Grabstätte neu vergeben. Auch zu Beginn einer Verlängerung ist die Gebühr für den Verlängerungszeitraum zu entrichten.
- Nach Ablauf der Ruhefrist können die Angehörigen den Besitz des Grabes wieder um 10 Jahre verlängern.
- Kommt es innerhalb der Frist der Grabesruhe oder Verlängerung zu einer erneuten Bestattung werden die im Voraus bereits berechneten Gebühren berücksichtigt.
- Die Gebühren betragen für Erdgräber und Urnengräber pro Jahr 30€ bzw. 24€. 10 € für die Friedhofspflege und 20€ bzw.14 € für die Grab- bzw. Urnengrabstätte.
- Bei den vorbereiteten Urnengräbern sind außerdem auch die Kosten für deren Anlegung zu erstatten.
Basierend auf diesen Bedingungen wird dem Grabinhaber eine entsprechende individuelle Rechnung zugestellt. Es werden nur für zukünftige noch notwendige Ruhefristen Gebühren berechnet. Bei Familiengräbern wird angenommen, dass die Familienangehörigen bei abgelaufenen Ruhefristen eine Verlängerung um 10 Jahre anstreben. Sollte das nicht der Fall sein, ist von den Grabinhabern das Grab einzuebnen und das Grabdenkmal zu entfernen.
Purk, Dezember 2024 Kirchenverwaltung Hl. Kreuz Purk
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Zankenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Johannes Baptist“, Zankenhausen erlässt für den kirchlichen Friedhof in Zankenhausen eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1997 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht vereinnahmt
- die Grabnutzungsgebühr wird weiterhin für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
im Vorhinein
vereinnahmt.
- Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 32,00
- Doppelgrab EUR 50,00
Die neue Friedhofsordnung kann im Pfarrbüro angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kirchenstiftung St. Johannes Baptist Zankenhausen
Michael Ludwig Brigitte Ritzer
(Verwaltungsleiter) (Kirchenpflegerin)
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Moorenweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Sixtus“, Moorenweis erlässt für den kirchlichen Friedhof in Moorenweis eine neue Friedhofsordnung.
Die wichtigsten Punkte der Friedhofsordnung:
- Ruhefrist Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist Urnenerdbestattung 15 Jahre
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht erhoben
- die Grabnutzungsgebühr wird für einen Zeitraum von vier Jahren im Vorhinein vereinnahmt
- Grabnutzungsgebühr (jährlich):
- Einzelgrab EUR 20,00 - Doppelgrab EUR 20,00
Eine Ausfertigung der Friedhofsordnung ist im Pfarramt erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Drexl Michael Ludwig
Kirchenpfleger Verwaltungsleiter
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Steinbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Bartholomäus“, Steinbach erlässt für den kirchlichen Friedhof in Steinbach eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1982 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 25 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr beträgt EUR 10,00 jährlich.
- die Grabnutzungsgebühr wird nun
im Vorhinein für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
vereinnahmt - Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 14,00
- Doppelgrab EUR 20,00
Die Kirchenverwaltung macht darauf aufmerksam, dass in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von der Friedhofsordnung genehmigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ludwig Sixtus Zimmermann (Verwaltungsleiter) (Kirchenpfleger)