Aktuelles
Notfalltelefon
Wenn Sie in dringenden Fällen einen Seelsorger brauchen, können Sie, besonders außer den Dienstzeiten der Pfarrbüros von
Dienstag bis Sonntag Pfr. Maurus B. Mayer unter der Nummer
0151 14993758 erreichen.
Montags können Sie Pfarrer Philipp Maier in Moorenweis unter 08146 419 anrufen.
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Urlaub Pfarrer Maurus B. Mayer
Pfarrer Maurus B. Mayer ist vom 17.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026 im Urlaub. In einem seelsorglichen Notfall wenden Sie sich bitte an Diakon Stephan Weis unter der Notfallnummer 0151-14993758.
Die Pfarrbüros sind während der Ferienöffnungszeiten nur mit Einschränkungen besetzt – siehe nachfolgende Ferienordnung:
Ferienordnung und Urlaub in den Pfarrbüros
In den Ferien sind wir für Sie da:
Donnerstag, 20.08.2026 Türkenfeld 17.00 - 18 Uhr
Donnerstag, 27.08.2026 Türkenfeld 17.00 - 18 Uhr
Dienstag, 01.09.2026 Moorenweis 10.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 03.09.2026 Türkenfeld 17.00 - 18 Uhr
Dienstag, 08.09.2026 Moorenweis 10.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 10.09.2026 Türkenfeld 17.00 - 18 Uhr
Dienstag, 15.09.2026 Türkenfeld 08.30 - 10.00 Uhr
Moorenweis 10.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 17.09.2026 Moorenweis 10.30 - 12.00 Uhr
Türkenfeld geschlossen
Öffnungszeiten ab 22.09.2026 wieder normal.
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Redaktionsschluss für die nächste Gottesdienstordnung
…ist am Dienstag, 8. September für Termine bis 02.11.2026. Später eingehende Artikel bzw. Messintentionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis!
Ihre Pfarrsekretärinnen
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Termine im Alten Pfarrhof Moorenweis
31. Aug. 14 Uhr Spielenachmittag
14. Sept. 15 Uhr Offenes Singen
18. Sept. 19 Uhr Bibel-Zeit
23. Sept. 20 Uhr PGR-Sitzung
28. Sept. 14 Uhr Spielenachmittag
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Termine im Pfarrheim Türkenfeld
25. Sept. 14 Uhr Ökum. Sozialdienst: Seniorenstammtisch
27. Sept. 10 Uhr Kindergottesdienst
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Einladung zum Pfarrfest in Türkenfeld am 15.08.2026
Am 15. August 2026 ist es wieder soweit. Wir wollen gemeinsam das Patrozinium der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt mit einer Heiligen Messe und dem an-schließenden Pfarrfest feiern. Nach dem Gottesdienst treffen wir uns ab 11:00 Uhr zum Weißwurstfrühstück, sowie Kaffee und Kuchen rund ums Pfarrheim St. Georg. Wir freuen uns über Kuchenspenden zum leiblichen Wohl aller. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Blaskapelle Türkenfeld. Auf Ihr Kommen freuen sich
Pfarrer, Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung der Pfarrei Mariä Himmelfahrt
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Am 25.09. feiern wir das Fest des großen Friedenspatrons und National-heiligen der Schweiz - Niklaus von Flüe. Dazu ein paar Gedanken:
Wir fällen in manchen Dingen schnell das Urteil: Das und das gehört nicht zusammen. Das passt nicht. Das ist wie Feuer und Wasser.
So gibt es nicht wenige, die im Leben des Hl. Bruder Klaus sein Streben nach Einsamkeit auf der einen und seine Aufgaben als Familienvater auf der anderen Seite als totalen Widerspruch ansehen und deshalb mit ihm und noch mehr mit ihm als Heiligen, nichts anfangen können.
Das passt nicht zusammen. Wer die Geschichte dieses Heiligen näher kennt, merkt, dass sein Leben möglich wurde, durch seine großartige Frau Dorothee, die ihn gleichsam freigab, um seiner Gottessehnsucht folgen zu können, und auch dadurch, dass sein ältester Sohn erwachsen und fähig war, für die Familie zu sorgen.
Niklaus von Flüe entdeckte den Ort seiner ersehnten Einsamkeit mit Gott gleich unterhalb seines Hofes, im „Ranft“, einer einsamen Schlucht, dort lebte er in seiner Einsiedelei.
Aber Gott hat auch da etwas hinzugefügt – man könnte sagen, mit einem göttlichen Lächeln – er hat den Wunsch des Bruder Niklaus nach Stille und Gebet „modifiziert“. Im Messgebet drückt es die Kirche so aus: Er (Niklaus) verließ in hochherzigem Entschluss alles, was er besaß, und zog sich zurück in die Einsamkeit, um frei von allen Bindungen an die Welt, ganz für dich, unseren Gott und Vater zu leben. Du aber machtest die Klause im Wald zu einem Heiligtum seines Landes.“
Ja, sagt Gott,
aber
: Ich erfülle deine Sehnsucht nach einem Ort der Stille, Einsamkeit, des Gebetes, aber ich sende dir dahin auch Menschen, die seinen Rat brauchen. So konnte er zum großen Friedensstifter werden zum Seelenführer und Ratgeber im Glauben…Die Sehnsucht des Bruder Klaus nach Einsamkeit, Stille, Meditation und Nah-bei-Gott-Sein wurde erfüllt. Und Gott lächelte und gab ihm dazu Menschen, denen er als Ratgeber nahe sein konnte.
Ein Vorschlag: Wenn wir in Gegensätzen stecken und meinen „zerteilt“ zu werden, nehmen wir diesen Heiligen der versöhnten Gegensätze zum Patron, versuchen, den Willen Gottes zu entdecken und gehen dann mittig den Weg, für den wir uns entschieden haben. Und Gott wird uns zeigen, vielleicht auch manchmal mit einem sanften Lächeln, wie wir Gegensätze versöhnen können.
Ihr Pfarrer Maurus B. Mayer
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PGR-Sitzungen
Am Mittwoch, 23.09.2026, um 20 Uhr findet eine Sitzung des Pfarrgemeinderats Moorenweis im Alten Pfarrhof statt.
Am Donnerstag, 24.09.2026, um 20 Uhr findet eine Sitzung des Pfarrgemeinderats Purk im dortigen Pfarrhof statt.
Die Sitzungen sind öffentlich.
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Erstkommunion 2027
Die Feier der Hl. Erstkommunion 2027 findet statt:
am 04.04.2027 um 10 Uhr in Türkenfeld (mit Zankenhausen)
am 11.04.2027 um 10 Uhr in Moorenweis (mit Purk und Steinbach)
Elternabende
zu Beginn der Erstkommunion-Vorbereitung:am 17.11.2026 um 19 Uhr im Pfarrheim Türkenfeld
am 24.11.2026 um 19 Uhr im Alten Pfarrhof in Moorenweis
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Bergmesse am 19.09.2026
Liebe Interessenten an unserem Pfarrausflug mit Bergmesse!
Wir erinnern Euch noch einmal an unseren Pfarrausflug zur Bergmesse am
Samstag, den 19. September 2026 zum Brauneck bei Lenggries.
Wir fahren mit dem Bus um 7:00 Uhr beim Maibaum ab und wollen um 18:00 Uhr wieder zurück in Türkenfeld sein.
Anmeldung bei Fam. Hegnauer Tel. 08193 / 1019
Als Fahrpreis müssen wir pro Erwachsenem 20,-- € und pro Kind 10,-- € berechnen.
Wir wünschen Euch einen wunderschönen Ausflugstag mit vielen bleibenden Erinnerungen.
Gabriele und Rainer Hegnauer
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Erste Information zum institutionellen Schutzkonzept
An alle Interessierten, die auf dem Gebiet unserer Pfarreiengemeinschaft (PG) wohnen!
Zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für unser kirchliches Handeln hat sich eine Gruppe von acht Frauen und Männern aus allen Mitgliedspfarreien der PG (Moorenweis, Purk, Türkenfeld, Steinbach, Zankenhausen) zusammengefunden, um ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten. Es geht dabei um die Bündelung aller Maßnahmen und Überlegungen, im Bereich der PG, sexualisierte Gewalt zu verhindern.
Wichtig ist dabei, eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln, die das Ziel aller Präventionsarbeit ist. Besonders liegt uns dabei die Partizipation (Teilhabe) von Kindern, Jugendlichen und schutzwürdigen Erwachsenen am Herzen.
Um dieses Schutzkonzept erarbeiten zu können, erbitten wir Ihre Mithilfe:
In allen Pfarreien (Kirchen und Pfarrheimen) werden nach den Sommerferien Fragebögen ausgelegt (ab 20. September), die anonym sind und mit denen wir, also die Projektgruppe Schutzkonzept, uns ein Bild über die Situation in unserer Pfarreiengemeinschaft machen können. Die Fragebögen sind für Kinder, Jugend-liche und Erwachsene differenziert; Kinder können sie mit oder ohne Eltern ausfüllen. Wir bitten um rege Teilnahme an den Fragebögen.
Jetzt schon bedanke ich mich für Ihr Mitmachen.
Pfarrer M. B. Mayer, im Namen aller Mitglieder der Projektgruppe
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Krankenseelsorge
Wir, Ihre Seelsorger, besuchen auf Wunsch gerne Ihre Kranken. Herzlich bitten wir Sie, wenn die Kranken sich nicht mehr selber melden können, in den Pfarrbüros anzurufen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
Den Krankenbesuch mit Krankensegen, die Krankenkommunion und die Krankensalbung, die wir Priester spenden. Dieses Sakrament wurde früher „letzte Ölung“ genannt, was aber den Sinn etwas verdeckt. Denn die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung, der Zuwendung Gottes und der Tröstung im Hl. Geist.
In dringenden Fällen können Sie sich auch über die Notfallnummer an mich wenden: 0151-14993758 (siehe auch oben).
Ihr Pfarrer M. B. Mayer
auch im Namen der Mitbrüder Pfr. Philipp Maier und Diakon Stefan Weis
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Purk
Auf Anordnung der Diözese Augsburg hat die Kirchenverwaltung der Pfarrei Hl. Kreuz Purk eine Aktualisierung der Friedhofsordnung durchgeführt. Die neue Friedhofsordnung wurde von der Diözese am 21.02.2024 genehmigt und in der Sitzung der Kirchenverwaltung vom 10.07.2024 mit Wirkung vom 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Die Aktualisierung wurde wegen Veränderung der Randbedingungen für die Bestattungen und die Grabpflege durch die Angehörigen notwendig.
Dieses Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Bedingungen:
- Bei Erdbestattungen beträgt die Grabesruhe 25 Jahre
- Bei Urnenbestattung beträgt die Grabesruhe 20 Jahre
- Werden Urnen in Erdgräbern bestattet, sind verwesbare Urnen zu verwenden
- Bei Urnen in Urnengräbern sind Metallurnen, jedoch keine Kupferurnen zu verwenden
- Bei einer Bestattung sind von den Bestattungspflichtigen die gesamten Gebühren für die Dauer der Grabesruhe zu entrichten (25 bzw. 20 Jahre) zu entrichten.
- Nach Ablauf dieser Ruhefrist kann generell die Kirchenverwaltung die Grabstätte neu vergeben. Auch zu Beginn einer Verlängerung ist die Gebühr für den Verlängerungszeitraum zu entrichten.
- Nach Ablauf der Ruhefrist können die Angehörigen den Besitz des Grabes wieder um 10 Jahre verlängern.
- Kommt es innerhalb der Frist der Grabesruhe oder Verlängerung zu einer erneuten Bestattung werden die im Voraus bereits berechneten Gebühren berücksichtigt.
- Die Gebühren betragen für Erdgräber und Urnengräber pro Jahr 30€ bzw. 24€. 10 € für die Friedhofspflege und 20€ bzw.14 € für die Grab- bzw. Urnengrabstätte.
- Bei den vorbereiteten Urnengräbern sind außerdem auch die Kosten für deren Anlegung zu erstatten.
Basierend auf diesen Bedingungen wird dem Grabinhaber eine entsprechende individuelle Rechnung zugestellt. Es werden nur für zukünftige noch notwendige Ruhefristen Gebühren berechnet. Bei Familiengräbern wird angenommen, dass die Familienangehörigen bei abgelaufenen Ruhefristen eine Verlängerung um 10 Jahre anstreben. Sollte das nicht der Fall sein, ist von den Grabinhabern das Grab einzuebnen und das Grabdenkmal zu entfernen.
Purk, Dezember 2024 Kirchenverwaltung Hl. Kreuz Purk
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Zankenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Johannes Baptist“, Zankenhausen erlässt für den kirchlichen Friedhof in Zankenhausen eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1997 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht vereinnahmt
- die Grabnutzungsgebühr wird weiterhin für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
im Vorhinein
vereinnahmt.
- Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 32,00
- Doppelgrab EUR 50,00
Die neue Friedhofsordnung kann im Pfarrbüro angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kirchenstiftung St. Johannes Baptist Zankenhausen
Michael Ludwig Brigitte Ritzer
(Verwaltungsleiter) (Kirchenpflegerin)
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Moorenweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Sixtus“, Moorenweis erlässt für den kirchlichen Friedhof in Moorenweis eine neue Friedhofsordnung.
Die wichtigsten Punkte der Friedhofsordnung:
- Ruhefrist Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist Urnenerdbestattung 15 Jahre
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht erhoben
- die Grabnutzungsgebühr wird für einen Zeitraum von vier Jahren im Vorhinein vereinnahmt
- Grabnutzungsgebühr (jährlich):
- Einzelgrab EUR 20,00 - Doppelgrab EUR 20,00
Eine Ausfertigung der Friedhofsordnung ist im Pfarramt erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Drexl Michael Ludwig
Kirchenpfleger Verwaltungsleiter
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Steinbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Bartholomäus“, Steinbach erlässt für den kirchlichen Friedhof in Steinbach eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1982 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 25 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr beträgt EUR 10,00 jährlich.
- die Grabnutzungsgebühr wird nun
im Vorhinein für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
vereinnahmt - Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 14,00
- Doppelgrab EUR 20,00
Die Kirchenverwaltung macht darauf aufmerksam, dass in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von der Friedhofsordnung genehmigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ludwig Sixtus Zimmermann (Verwaltungsleiter) (Kirchenpfleger)