Deutsche Bischofskonferenz
Missbrauch: Betroffenenbeirat wird eingerichtet
Als Konsequenz aus der MHG-Studie richtet - wie bereits im Dezember gemeldet - die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein. Noch bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, das Interesse an einer Mitarbeit anmelden.