Corona-Pandemie
Neue Gottesdienstauflagen
Das Bistum hat die geltenden Schutzbestimmungen für Gottesdienste an die Auflagen der 10. BayIfSMV angepasst. Unter anderem gelten jetzt Gesangsverbot und Maskenpflicht unabhängig von der örtlichen Lage. Generalvikar Monsignore Harald Heinrich betont die „besondere Verantwortung“ der Kirche in dieser schwierigen Zeit. Zum Dokument.