Aktualisierte Informationen zu Bestattungen
30.04.2021
11:56
Das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat seine Anordnungen zu Bestattungen angepasst. Das Ministerium stellt dabei fest, dass die Beschränkung der Höchstteilnehmerzahl auf 30 Personen bei Trauerfeiern nicht für Gottesdienste (hier z.B. Requien) und religiöse Trauerzeremonien (z.B. die Station auf dem Friedhof) gilt. Für kirchliche Begräbnisse bleibt es bei den Maßgaben nach § 6 der 12.BayIfSMV.