Aktuelles
Notfalltelefon
Wenn Sie in dringenden Fällen einen Seelsorger brauchen, können Sie, besonders außer den Dienstzeiten der Pfarrbüros von
Dienstag bis Sonntag Pfr. Maurus B. Mayer unter der Nummer
0151 14993758 erreichen.
Montags können Sie Pfarrer Philipp Maier in Moorenweis unter 08146 419 anrufen.
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Urlaub in den Pfarrbüros
Das Pfarrbüro in Moorenweis ist vom 30.03.2026 bis 02.04.2026 geschlossen. Das Pfarrbüro in Türkenfeld ist am 07.04.2026 geschlossen.
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Umzug Pfarrbüro Türkenfeld
Wir sind umgezogen. Das Pfarrbüro Türkenfeld ist ab sofort im Pfarrhaus,Bahnhofstr. 1. Telefonnummer und Öffnungszeiten sind unverändert.
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Termine im Alten Pfarrhof Moorenweis
13. April 15 Uhr Offenes Singen
27. April 15 Uhr Spielenachmittag
Termine im Pfarrheim Türkenfeld
4. April 10.30-12 Uhr Ökum. Kinderbibeltag
14. April 14 Uhr Ökum. Sozialdienst: Seniorentreff
22. April 19 Uhr Frauenbund: Strickeria
24. April 14 Uhr Ökum. Sozialdienst: Seniorenstammtisch
26. April 10 Uhr Kindergottesdienst
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Redaktionsschluss für die nächste Gottesdienstordnung
…ist am Dienstag, 14. April für Termine bis Ende Mai 2026. Später eingehende Artikel bzw. Messintentionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Verständnis!
Ihre Pfarrsekretärinnen
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Pfarrgemeinderatswahlen 2026
Die Pfarrgemeinderatswahlen am 1. März brachten folgendes Ergebnis:
Moorenweis
Stephan Bergmann, Andrea Gasteiger, Anja Hedt, Cornelia Holzmüller, Alexandra Metzger, Birgit Pentenrieder, Helena Popfinger, Maria Pöttinger
Purk
Katharina Freifrau von Gebsattel, Florian Niedermair, Heidemarie Niedermeir-Stürzer, Franz Ostermeir, Regina Rottenkolber, Melanie Schneider, Victoria Zimmermann
Steinbach
Marianne Dilger, Martin Kellerer, Margit Krepold-Diemer, Angela Maxhofer, Andrea Pilger
Türkenfeld
Thomas Bayrhof, Martin Blaschke, Franz Hegnauer, Sandra Hegnauer, Marlene Klinger, Florian Schneller, Anna Vaccaro, Lars van de Wetering
Zankenhausen
Michael Ludwig, Anna Mayr, Brigitte Ritzer, Barbara Silbernagl
Wir bedanken uns bei den bisherigen PGR-Mitgliedern für die geleistete Arbeit sowie bei den Wahlleitern und Wahlhelfern für die Durchführung der Wahl.
Den neugewählten PGR-Mitgliedern danken wir für die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Pfarreien und wünschen ihnen eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ebenso bedanken wir uns bei allen Wählerinnen und Wählern, die damit ihr Interesse und Unter-stützung bekundet haben.
In den kommenden Wochen werden die konstituierenden Sitzungen stattfinden.
Pfarrer Maurus B. Mayer
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Kirchenmusik an den Kar- und Ostertagen
Palmsonntag 29.03.2026: Türkenfeld Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr
Passionsandacht mit Chorsätzen aus den Passionen von Heinrich Schütz (1585 – 1672)
Kirchenchor Türkenfeld, Leitung: Valentin Schmitt
Gründonnerstag 02.04.2026: Moorenweis St. Sixtus 19.00 Uhr
Abendmahlsamt mit Fußwaschung
Chorsätze zum Gründonnerstag
Liedertafel Moorenweis, Leitung: Bernhard Westermaier
Ostersonntag 05.04.2026: Moorenweis St. Sixtus 10.00 Uhr
Hochamt
Festliche Chorsätze zu Ostern
Liedertafel Moorenweis, Leitung: Bernhard Westermaier
Ostermontag 06.04.2026: Steinbach St. Bartholomäus 8.30 Uhr
Caspar Ett (1788-1847): Haec Dies u.a. festliche Chormusik
Kirchenchor Steinbach, Leitung: Rupert Dellinger
Ostermontag 06.04.2026: Türkenfeld Mariä Himmelfahrt 10.00 Uhr
Festgottesdienst am Ostermontag
Léo Delibes: Messe breve
Kirchenchor Türkenfeld, Leitung: Valentin Schmitt
Auch auf diesem Weg allen, die sich in der Kirchenmusik unserer PG engagieren herzlichen Dank.
Pfarrer Maurus B. Mayer
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Geistliches Konzert in Mariä Himmelfahrt
Am 25.04.2026 um 11.00 Uhr findet in der Pfarrkirche Türkenfeld zu Ehren des Geburtstages von Domkapitular Dr. Lothar Waldmüller (München) ein geistl. Konzert statt. Das Konzert ist privater Natur, aber Besucher sind willkommen!
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Information und Vorplanung für Fronleichnam
Liebe Gläubige der Pfarreiengemeinschaft!
Aus pastoralen und personellen Grünen mussten wir bereits jetzt eine Regelung für Fronleichnam (2026 und weiter) treffen. Nach Befragung wichtiger Prozessionsbeteiligter, besonders auch der beiden Musikkapellen gibt es folgende Neuregelung:
Wie auch bei anderen großen Gottesdiensten (z. B. Osternacht) werden sich die beiden gleich großen Pfarreien Moorenweis und Türkenfeld abwechseln, und zwar zwischen Donnerstag (Feiertag Fronleichnam) und darauffolgendem Sonntag jeweils mit Festmesse und Prozession am Vormittag:
2026:
Moorenweis:
an Fronleichnam, Donnerstag, 4. Juni um 9:00 Uhr
Türkenfeld:
am Sonntag, 7. Juni um 8:30 Uhr
Im Jahr 2027 wird dann gewechselt: in Türkenfeld an Fronleichnam 27.05. Messe und Prozession, in Moorenweis am Sonntag darauf, am 30.05. Messe und Prozession.
2026: Weitere Feiern des Fronleichnamsfestes:
Purk:
Fronleichnam 4. Juni 2026 19.00 Uhr Festmesse mit anschl. Prozession
Steinbach:
Fronleichnam 4. Juni 2026 19.00 Uhr Festmesse mit anschl. Prozession
Zankenhausen:
Sonntag 7. Juni 2026 19.00 Uhr Festmesse mit anschl. Prozession
Wie in Purk, Steinbach und Zankenhausen 2027 die jeweiligen Abendmessen und Prozessionen geplant werden, wird im Pastoralrat besprochen.
Von Herzen danke ich allen Beteiligten für ihre gezeigte große Bereitschaft sich auf die Änderungen der Planung einzulassen, und hoffe auf ein glaubensfrohes Fronleichnamsfest und gutes Wetter, das natürlich nicht planbar ist…
Ihr Pfarrer Maurus B. Mayer
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Heiliges Grab in Moorenweis
Nach mehr als 60 Jahren Abwesenheit wird das Heilige Grab in der Pfarrkirche St. Sixtus zurückkehren.
Vor einigen Jahren ist das historische Heilige Grab nach einigen Umzügen von der Pfarrkirche in den Speicher des Alten Pfarrhofs und weiter in den Pfarrstadel Purk wieder nach Moorenweis zurückgekehrt.
An das aufgerichtete Grab können sich vermutlich nur noch einige wenige Moorenweiser erinnern. Zwischenzeitlich wurde das Grab professionell gereinigt. Von einer aufwendigen Restauration wurde abgesehen, da man dem Grab die vielen Jahrzehnte oder vielleicht sogar ein Jahrhundert durchaus ansehen darf. Nachdem der Schmutz der letzten Jahrzehnte entfernt wurde, erstrahlt das Grab wieder in den nahezu ursprünglichen Farben. An den kommenden Kar- und Ostertagen soll es in der Pfarrkirche wieder aufgestellt werden.
Die Kollekte in der Osternacht und am Ostersonntag soll für die Reinigungskosten von rd. 2.000 € bestimmt sein. Für die bisher eingegangenen Spenden möchten wir uns sehr herzlich bedanken.
Michael Metzger für die KV Moorenweis
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Dach und Außenhauterneuerung am Pfarrhof Türkenfeld
Am Pfarrhaus in Türkenfeld beginnt am 13.04.2026 (Gerüstaufbau) die Erneuerung des Pfarrhofdaches und der Außenhaut. Die Maßnahme ist bis zum 26.06.2026 (Gerüstabbau) geplant.
Es werden die Dachlatten, ebenso die gleichfalls maroden Dachplatten ausgetauscht, das Gebälk (Sparren) bleibt bestehen. Ähnlich verhält es sich beim Außenanstrich: Reparatur der Fehlstellen im Putz und Neuanstrich. Nachdem wir bei stärkeren Regen bisher Wassereinbruch hatten bzw. befürchten mussten, bin ich nun froh, dass wenigsten hier „von oben“ in Zukunft nichts mehr zu befürchten ist…
Da es sich beim Pfarrhaus um das Wohngebäude des Pfarrers und das Hauptbüro einer Pfarreiengemeinschaft handelt, wird die Maßnahme zu 100 % von der Bischöflichen Finanzkammer getragen und von der Abteilung Projektmanagement im Ordinariat (früher „Diözesanbauamt“) projektiert. Der örtlichen Kirchenstiftung entstehen keine Kosten.
Das Pfarrbüro bleibt in dieser Zeit weitgehend normal geöffnet.
Pfarrer Maurus B. Mayer
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Verkauf von Osterkerzen in Türkenfeld
Nach dem Gottesdienst am 22.03. und 29.03.2026 werden in Türkenfeld selbst gebastelte Osterkerzen verkauft. Hanni Huber
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Aktion Solibrot zur Fastenzeit
In der Zeit von Aschermittwoch, 18.02.2026 bis Karsamstag, 04.04.2026 verkauft Ihre Bäckerei SOLIBROTE mit einem Benefiz-anteil. Mit dieser Spende unterstützt der Frauenbund gezielt MISEREOR-Projekte zur Förderung von Frauen und Familien in Afrika, Asien und Lateinamerika.
Das Solibrot ist zu erwerben bei: Bäckerei Löffler, Duringstr. 7
Dienstag, Mittwoch, Samstag von 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag, Freitag, durchgehend von 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und auch am Wochenmarkt am Samstag im Schlosshof
nähere Info: www.frauenbund.de/aktion/solibrot-aktionBirgit Drexl
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Versöhnungsabend in der PG Moorenweis-Türkenfeld
am Freitag, 27.03.2026 in St. Sixtus in Moorenweis:
Versöhnungsabend von 19:00 bis ca. 21.00 Uhr
„Komm herunter! Ich möchte in deinem Herzen bleiben“
Kerzenlicht, Anbetung, Stille, Gesänge, Beichtgelegenheit,
meditative Texte, Einzelsegen
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Firmung 2026
ist am Freitag, 22.05.2026 um 9.30 Uhr in Moorenweis für die ganze PG
durch Domkapitular Armin Zürn.
Für die Firmung gibt es verbindliche Vorbereitungszeiten. Die Familien der betreffenden Firmbewerber wurden schriftlich benachrichtigt.
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Terminvorschau 2026
Bittgang von Moorenweis nach Andechs am Samstag, 20.06.2026
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Krankenseelsorge
Wir, Ihre Seelsorger, besuchen auf Wunsch gerne Ihre Kranken. Herzlich bitten wir Sie, wenn die Kranken sich nicht mehr selber melden können, in den Pfarrbüros anzurufen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
Den Krankenbesuch mit Krankensegen, die Krankenkommunion und die Krankensalbung, die wir Priester spenden. Dieses Sakrament wurde früher „letzte Ölung“ genannt, was aber den Sinn etwas verdeckt. Denn die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung, der Zuwendung Gottes und der Tröstung im Hl. Geist.
In dringenden Fällen können Sie sich auch über die Notfallnummer an mich wenden: 0151-14993758 (siehe auch oben).
Ihr Pfarrer M. B. Mayer
auch im Namen der Mitbrüder Pfr. Philipp Maier und Diakon Stefan Weis
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Purk
Auf Anordnung der Diözese Augsburg hat die Kirchenverwaltung der Pfarrei Hl. Kreuz Purk eine Aktualisierung der Friedhofsordnung durchgeführt. Die neue Friedhofsordnung wurde von der Diözese am 21.02.2024 genehmigt und in der Sitzung der Kirchenverwaltung vom 10.07.2024 mit Wirkung vom 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Die Aktualisierung wurde wegen Veränderung der Randbedingungen für die Bestattungen und die Grabpflege durch die Angehörigen notwendig.
Dieses Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Bedingungen:
- Bei Erdbestattungen beträgt die Grabesruhe 25 Jahre
- Bei Urnenbestattung beträgt die Grabesruhe 20 Jahre
- Werden Urnen in Erdgräbern bestattet, sind verwesbare Urnen zu verwenden
- Bei Urnen in Urnengräbern sind Metallurnen, jedoch keine Kupferurnen zu verwenden
- Bei einer Bestattung sind von den Bestattungspflichtigen die gesamten Gebühren für die Dauer der Grabesruhe zu entrichten (25 bzw. 20 Jahre) zu entrichten.
- Nach Ablauf dieser Ruhefrist kann generell die Kirchenverwaltung die Grabstätte neu vergeben. Auch zu Beginn einer Verlängerung ist die Gebühr für den Verlängerungszeitraum zu entrichten.
- Nach Ablauf der Ruhefrist können die Angehörigen den Besitz des Grabes wieder um 10 Jahre verlängern.
- Kommt es innerhalb der Frist der Grabesruhe oder Verlängerung zu einer erneuten Bestattung werden die im Voraus bereits berechneten Gebühren berücksichtigt.
- Die Gebühren betragen für Erdgräber und Urnengräber pro Jahr 30€ bzw. 24€. 10 € für die Friedhofspflege und 20€ bzw.14 € für die Grab- bzw. Urnengrabstätte.
- Bei den vorbereiteten Urnengräbern sind außerdem auch die Kosten für deren Anlegung zu erstatten.
Basierend auf diesen Bedingungen wird dem Grabinhaber eine entsprechende individuelle Rechnung zugestellt. Es werden nur für zukünftige noch notwendige Ruhefristen Gebühren berechnet. Bei Familiengräbern wird angenommen, dass die Familienangehörigen bei abgelaufenen Ruhefristen eine Verlängerung um 10 Jahre anstreben. Sollte das nicht der Fall sein, ist von den Grabinhabern das Grab einzuebnen und das Grabdenkmal zu entfernen.
Purk, Dezember 2024 Kirchenverwaltung Hl. Kreuz Purk
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Zankenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Johannes Baptist“, Zankenhausen erlässt für den kirchlichen Friedhof in Zankenhausen eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1997 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht vereinnahmt
- die Grabnutzungsgebühr wird weiterhin für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
im Vorhinein
vereinnahmt.
- Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 32,00
- Doppelgrab EUR 50,00
Die neue Friedhofsordnung kann im Pfarrbüro angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kirchenstiftung St. Johannes Baptist Zankenhausen
Michael Ludwig Brigitte Ritzer
(Verwaltungsleiter) (Kirchenpflegerin)
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Moorenweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Sixtus“, Moorenweis erlässt für den kirchlichen Friedhof in Moorenweis eine neue Friedhofsordnung.
Die wichtigsten Punkte der Friedhofsordnung:
- Ruhefrist Erdbestattung 15 Jahre
- Ruhefrist Urnenerdbestattung 15 Jahre
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr wird derzeit nicht erhoben
- die Grabnutzungsgebühr wird für einen Zeitraum von vier Jahren im Vorhinein vereinnahmt
- Grabnutzungsgebühr (jährlich):
- Einzelgrab EUR 20,00 - Doppelgrab EUR 20,00
Eine Ausfertigung der Friedhofsordnung ist im Pfarramt erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Drexl Michael Ludwig
Kirchenpfleger Verwaltungsleiter
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Veröffentlichung neue Friedhofsordnung in Steinbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchenverwaltung „St. Bartholomäus“, Steinbach erlässt für den kirchlichen Friedhof in Steinbach eine neue Friedhofsordnung. Damit wird die Friedhofsordnung aus dem Jahr 1982 ersetzt.
Im Zuge der Überarbeitung der Friedhofsordnung werden die Grabnutzungsgebühren auf einen in der Region noch immer vergleichbar günstigen Wert angehoben. Damit soll die Kirchenstiftung auch weiterhin in der Lage sein, die laufenden und künftigen Aufwendungen für den Friedhof zu decken.
Die wichtigsten Punkte der neuen Friedhofsordnung:
- Ruhefrist unverändert bei Erdbestattung 25 Jahre
- Ruhefrist bei Urnenerdbestattung 15 Jahre
- Verlängerung Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 10 Jahre möglich
- die Friedhofinstandhaltungsgebühr beträgt EUR 10,00 jährlich.
- die Grabnutzungsgebühr wird nun
im Vorhinein für die gesamte Ruhefrist oder Nutzungszeit
vereinnahmt - Grabnutzungsgebühr neu (jährlich):
- Einzelgrab EUR 14,00
- Doppelgrab EUR 20,00
Die Kirchenverwaltung macht darauf aufmerksam, dass in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von der Friedhofsordnung genehmigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Ludwig Sixtus Zimmermann (Verwaltungsleiter) (Kirchenpfleger)