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Befolgung amtlicher Beherbergungsverbote

12.10.2020 15:01

Das Generalvikariat weist die Bildungs- und Jugendhäuser sowie sonstigen Berherbergungsbetriebe des Bistums darauf hin, dass in Bayern seit 10. Oktober ein amtliches Beherbergungsverbot für Reisende aus (nichtbayerischen) Risikogebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 oder höher gilt. Die aktuell ausgewiesenen Risikogebiete sind täglich mit den Buchungen abzugleichen. +++ UPDATE: Die Bayerische Staatsregierung hat das Beherbergungsverbot zurückgenommen. Ab Samstag, den 17. Oktober, ist eine Beherbergung von Personen aus innderdeutschen Risikogebieten wieder auch ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. +++