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Jugendarbeit

BJA: Zuschüsse für religiöse Maßnahmen

26.11.2020 13:40

Jugendarbeit lebt von Nähe! Durch Corona wird dies zwar erschwert, aber ist dennoch möglich: Unter Einhaltung der Abstände und mit einem entsprechenden Hygienekonzept. Damit der Kontakt nicht abbricht und es nicht am Geld scheitert, hat das Bischöfliche Jugendamt die Zuschussbedingungen für religiöse Maßnahmen erleichtert und an die aktuelle Situation angepasst. Die Regelungen sind begrenzt bis zum 11. April 2021 gültig.