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Taufe und Firmung

Kann ein Kind getauft werden, wenn ein/beide Elternteil/e nicht katholisch ist/sind?

Grundsätzlich haben die Eltern, auch wenn sie selbst nicht römisch-katholisch sind, das Recht, die Taufe ihres Kindes zu erbitten, sofern dieses noch nicht gültig getauft wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass die katholische Erziehung des Kindes gewährleistet sein muss.

Sind nun beide Elternteile nicht Glieder der römisch-katholischen Kirche, ist eine Taufe vorerst nicht möglich, es sei denn, ein katholischer Pate oder eine andere Person, die fest im Familienverband des Kindes verwurzelt ist oder lebt, ist bereit und in der Lage, diese Aufgabe der Erziehung im katholischen Glauben zu übernehmen (z.B. Pflegeeltern, im Haus wohnende Großeltern).

Ist ein Elternteil katholisch, der andere Teil aber nicht, dann kann das Kind getauft werden, da der katholische Elternteil die entsprechende katholische Erziehung gewährleistet. 

 

Kann ein Kind einfach getauft werden, wenn ein Elternteil gegen die Taufe ist?

Das kirchliche Recht verlangt für eine erlaubte Spendung der Taufe die Zustimmung der Eltern oder wenigstens eines Elternteils, bzw. einer Person, die sorgeberechtigt ist (can. 868 §1 n.1 CIC). Das staatliche Recht hingegen verlangt die Zustimmung beider Elternteile, vorausgesetzt beide sind sorgeberechtigt.

Aus diesem Grund wird eine Taufe, die nur von einem Elternteil angemeldet wird, nicht ohne weiteres gespendet! Die Zustimmung des zweiten Elternteils - sollte dieser z. B. aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs.1 BGB) sorgeberechtigt sein - ist zuvor schriftlich einzuholen.

Verweigert ein sorgeberechtigter Elternteil seine Zustimmung, darf die Taufe erst angenommen werden, wenn entweder eine positive Entscheidung des Familiengerichts bezüglich des Religionsbestimmungsrechtes vorliegt (§ 1628 BGB), oder der Elternteil seine Meinung ändert und der Taufe zustimmt.

Sollte der Elternteil, der gegen die Taufe ist, in keiner Form sorgeberechtigt sein, dann liegt die elterliche Sorge allein bei der Mutter des Kindes (§ 1626a Abs.3 BGB).

 

Unser Wunschkandidat für den Tauf-/Firmpaten ist aus der Kirche ausgetreten. Kann er dennoch Pate sein?

Der Kirchenaustritt stellt einen Akt der willentlichen Distanzierung von der Kirche dar. Egal aus welchen Gründen eine Person ihren Kirchenaustritt erklärt, sie verstößt damit immer gegen ihre Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren und ihren finanziellen Beitrag zu leisten, damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann.

Aus diesem Grund erließ die Deutsche Bischofskonferenz am 20.09.2012 das Allgemeine Dekret zum Kirchenaustritt. Gemäß diesem Dekret kann ein ausgetretener Katholik weder Tauf- noch Firmpaten sein. Diese Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz steht auch im Einklang mit den Bestimmungen des kirchlichen Rechts, welches fordert, dass ein Pate ein Leben führen muss, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht (can. 874 § 1 n.3 CIC).

 

Unser Wunschkandidat für den Tauf-/Firmpaten ist evangelisch. Ist es möglich, dass er Pate wird?

Da der Pate das Kind in seinem Glaubensweg als katholischer Christ begleiten soll und zugleich bei der Taufe/Firmung Repräsentant der römisch-katholischen Kirche ist, verlangt es die römisch-katholische Kirche evangelischen Christen nicht ab, diese Verpflichtung gegen ihren eigenen Glauben zu übernehmen. Dies geschieht im Respekt vor der evangelischen Kirche und ihrem differenzierten Glaubens- und Sakramentenverständnis.

Dennoch besteht, aufgrund der ökumenischen Bestrebungen der vergangenen Jahrzehnte, die Möglichkeit, dass evangelische Christen als Taufzeugen fungieren können, wenn zugleich ein römisch-katholischer Pate benannt ist (Nr. 98a Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus).

 

Wir finden für unser Kind keinen Tauf-/Firmpaten! Kann es jetzt überhaupt getauft/gefirmt werden?

Das Kirchenrecht schreibt nicht vor, dass ein Pate für die Gültigkeit der Taufe/Firmung benannt sein muss (can. 872 CIC). Das Kind kann auch ohne Pate die Taufe/Firmung empfangen. Ihm entstehen daraus für spätere Sakramente (z.B. Eheschließung, Priesterweihe) keinerlei Nachteile.

 

Ich will mich als Erwachsener taufen lassen. Was muss ich tun?

Die Taufe von Erwachsenen gehört zu den frühesten und bedeutendsten Kerntraditionen der Kirche und unterliegt auch heute noch besonderen Bestimmungen. Zuerst sollten Sie ihren zuständigen Heimatpfarrer informieren, dass Sie die Taufe empfangen wollen.

Nach einer Überprüfung des Bischöflichen Ordinariates Augsburg werden Sie in einem feierlichen Gottesdienst vom Hwst.H. Bischof in die Reihe der Katechumenen (Taufbewerber) aufgenommen.

Es schließt sich ca. ein Jahr Katechumenat an, während dessen Sie eingeführt werden in den Glauben und die Lehre der katholischen Kirche. Anschließend können Sie Taufe, Firmung und Eucharistie in einem eigenen Gottesdienst empfangen, entweder durch den Hwst.H. Bischof oder in ihrer Heimatgemeinde durch den zuständigen Pfarrer.