Weitere Anfahrten zum Dienst: Kostenerstattung möglich
20.11.2023
09:26
Wenn im Mesnerdienst mehr als nur eine Fahrt zum Arbeitsplatz notwendig ist und zwischen den Fahrten längere Pausen liegen, können für diese Fahrten (zu versteuernde) Fahrtkosten geltend gemacht werden. Aufpassen sollten "geringfügig Beschäftigte", denn sie könnten dadurch steuerpflichtig werden. Antragsformulare und Erläuterungen finden sie hier: