Unabhängiger Betroffenenbeirat
Baldiges Ende der Widerspruchsfrist
Der Unabhängige Betroffenenbeirat Augsburg erinnert daran, dass Betroffene sexualisierter Gewalt, deren Anträge bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz bis zum 28. Februar des vergangenen Jahres entschieden wurden, noch bis zum 31. März 2024 Widerspruch einlegen können. Für Anträge ab dem 1. März 2023 gilt weiterhin die Widerspruchsfrist von zwölf Monaten ab Bekanntgabe der Leistungsentscheidung. Mehr Informationen auf den Seiten der Bischofskonferenz.