DAS STERBEN MEISTERN. Verantwortung vor dem Tod
Kooperationsveranstaltung von Ottobeurer Studienwoche und Akademischen Forum in der Benediktinerabtei Ottobeuren.
Die 45. Ottobeurer Studienwoche beschäftigte sich mit Stationen auf dem Weg des Abschieds vom Leben. Prof. Dr. Wolfgang Frühwald sprach in einem ersten Vortrag am Donnerstag, den 13. Mai 2010 über Sterben, Tod und Trauer in Kunst und Literatur. Am Freitag, 14. Mai 2010 referierte Chefarzt Dr. Thomas Binsack vom Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden in der Palliativmedizin und in der Hospizarbeit. Ethische Probleme im Zusammenhang mit dem Sterben werden heute öffentlich sehr breit diskutiert. Über den verantworteten Umgang mit dem menschlichen Leben am Anfang und am Ende sprach Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff am Samstag, den 15. Mai 2010. Den Abschluß der 45. Ottobeurer Studienwoche bildete der Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger über die zunehmend unklare Rechtslage auf dem Gebiet der so genannten Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.
«GRADMESSER FÜR HUMANITÄT»
Ottobeurer Studienwoche. Professor Dr. Eberhard Schockenhoff über Würde im Sterben
«Einen Menschen beim Sterben zu begleiten, ist ein individueller Akt der Barmherzigkeit, aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe»: Dies betonte Professor Dr. Eberhard Schockenhoff, Mitglied des Deutschen Ethikrats, bei einem Vortrag im Rahmen der 45. Ottobeurer Studienwoche. Thema der diesjährigen Veranstaltungsreihe in der Benediktinerabtei war «Das Sterben meistern».
«Das Altern selbst gilt nicht mehr als natürlicher Prozess, sondern als Krankheit, die man bekämpfen soll», stellte Schockenhoff bei seiner Rede mit dem Thema «In Würde sterben» fest. Doch neben großen Fortschritten der modernen Medizin existierten auch Kehrseiten. So stehe dem höheren Lebensalter als Preis eine Einbuße in der Gesundheit gegenüber: Viele Menschen sterben nicht mehr an ihren Leiden, kämpfen aber bis zum Lebensende mit schweren Krankheiten. Die Gesellschaft ist laut dem Referenten verpflichtet, sich dieser Menschen anzunehmen. Deshalb müssten jene, die sich in der Sterbebegleitung engagierten, aktive Unterstützung und Anerkennung erfahren. «Für eine Gesellschaft ist es ein wichtiger Gradmesser für die gelebte Humanität, wie sie mit den Sterbenden und Schwerkranken umgeht.
» Der Aufbau guter Versorgungsstrukturen sei hier eine Zukunftsaufgabe. Dies betreffe besonders den palliativen Bereich, der Beschwerden und Schmerzen lindern und eine Begleitung sein soll, wo eine Heilung nicht mehr möglich ist.
Klares Bekenntnis zur passiven Sterbehilfe
Schockenhoff äußerte sich auch zum Thema passive Sterbehilfe. «Es ist nicht die Pflicht des Arztes, alles rein technisch Machbare zu tun, sondern er muss eine angemessene, geeignete und verhältnismäßige Behandlung aufzeigen.» Dabei fälle der Mediziner keinesfalls ein Urteil über den Lebenswert eines Patienten, sondern ein Urteil über die Aussichten einer Behandlung. «Es kann manchmal nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten sein, darauf zu verzichten», so Schockenhoff.
So müssten etwa künstliche Ernährung oder Beatmung begründet sein und dürften nicht nur reflexhaft eingesetzt werden, um das Leben eines Sterbenden zu verlängern und ihm somit womöglich Qualen zuzufügen. Generell solle der Patientenwille respektiert werden, wenn auch ein Abgleich mit der konkreten Situation unabdingbar sei.
«Verbot der Tötung auf Verlangen muss unangetastet bleiben»
Eine scharfe Grenze zog der Referent zur Tötung auf Verlangen. So führe der Arzt bei der Leid mindernden Medizin den Tod nicht aktiv herbei, der Respekt vor dem Leben bleibe gewahrt.
«Nicht der Behandlungsverzicht ist die Ursache des Todes, sondern die Krankheit.» Das Verbot der Tötung auf Verlangen in Deutschland müsse unangetastet bleiben.
Es aufzuheben vermittle den falschen Eindruck, dass die Gesellschaft der Einschätzung zustimme, dass unter bestimmten Umständen der Tod dem Leben eines Menschen vorzuziehen sei.
(Verena Kaulfersch, Memminger Zeitung, 20. Mai 2010)