Augsburg, (pba). Am Sonntag, 18. November finden in allen Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften die Kirchenverwaltungswahlen statt. Wir bitten alle Gläubigen unserer Kirchengemeinden von ihrem Wahlrecht rege Gebrauch zu machen. Durch ihre Stimmabgabe können Gläubige dazu beizutragen, dass auch künftig sachkundige Frauen und Männer ihr Ehrenamt als Kirchenverwaltungsmitglieder zum Wohle ihrer Pfarrgemeinde ausüben.
Wahlberechtigt sind Christen, die römisch-katholisch sind und das 18. Lebensjahr zum Wahltag erreicht haben. Der Hauptwohnsitz des Wählers muss zudem in der jeweiligen Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft liegen.
Alle weiteren Informationen zu den Kirchenverwaltungswahlen finden Sie hier.