Anordnung zum Empfang des Bußsakraments
20.03.2020
12:34
Beichtstühle werden mit dieser Anordnung als Ort mit erhöhter Infektionsgefahr definiert. Das Bußsakrament darf daher vorerst nur in Räumen empfangen werden, in denen ein Mindestabstand von zwei Metern problemlos einzuhalten ist.