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Gottesdienste und Beerdigungen

09.12.2020 11:11

Das Generalvikariat hat die geltenden Schutzbestimmungen des kirchlichen Lebens an die Auflagen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Unter anderem gelten jetzt Gesangsverbot und Maskenpflicht unabhängig von der örtlichen Lage. Chöre und Instrumentalensembles sind auf vier Musiker/-innen beschränkt, und Pfarreien als Friedhofsträger sind nun für die Erstellung, Durchführung und Überwachung eines Infektionsschutzkonzepts selbst verantwortlich. Zum Dokument.