Berufseinführung
Berufseinführung:
Nach erfolgter Anstellung beginnt die dreijährige Berufseinführung als Pastoralassistent oder Pastoralassistentin. In dieser Zeit wird man in der Regel in der Gemeindepastoral eingesetzt, um sich in das ganze Feld der Seelsorge vor Ort einzuarbeiten. Berufsbegleitend finden Ausbildungsmodule, Beratungsbesuche und Supervision statt.
Für die Einführung in den Religionsunterricht ist das religionspädagogische Seminar des Schulreferats zuständig. Nach einem Jahr Hospitation Jahr erteilt der/die Pastoralassistent/-in bis zu acht Stunden Religionsunterricht an Grund- und Mittelschulen.
Die Assistenzzeit endet mit der Zweiten Dienstprüfung und der Aussendung als Pastoralreferent oder Pastoralreferentin durch den Diözesanbischof.
Besoldung:
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt während der dreijährigen Berufseinführung in Entgeltgruppe 12 ABD (Arbeitsrecht der Erz-Diözesen in Bayern – entspricht in wesentlichen Punkten dem TVöD, Tarifvertrag öffentlicher Dienst).
Nach Abschluss der zweiten Dienstprüfung in Entgeltgruppe 13 ABD. Gehaltsberechnungen können auf Wunsch von der Personalabteilung Diakone und pastorale Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Bischöflichen Ordinariat Augsburg erbeten werden.