Zwischen Verfassungsrang und Verfügbarkeit: Vortrag zum Embryonenschutzgesetz
Familienbund der Katholiken
In Deutschland ist der Mensch im Embryonalstadium durch das Embryonenschutzgesetz vor seiner Verzweckung und Tötung geschützt. Dieses Gesetz soll jedoch durch ein „Fortpflanzungsmedizingesetz“ ersetzt werden. Einige Reproduktionsmediziner, Wissenschaftler und Juristen fordern darin eine Lockerung beim Embryonenschutz, um beispielsweise auch in Deutschland Leihmutterschaft und Eizellenspende zu erlauben. Auf Einladung des Familienbunds der Katholiken im Bistum Augsburg wird Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben in Bayern, am Donnerstag, 26. April um 19.00 Uhr im Haus St. Ulrich, zu diesem Thema sprechen. Sie wird Informationen zur politischen und gesellschaftlichen Debatte geben sowie Hintergründe und Tragweite der geplanten Gesetzesaufweichung erläutern. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf den Seiten des Familienbunds.