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Anmeldung und Gebühren

Anmeldung

Die Aufnahme neuer Kinder findet generell im September statt. Falls Plätze frei sind nehmen wir nochmals im Januar auf. Ausnahmen aus gegebenem Anlass sind möglich.
Die Aufnahme eines Kindes erfolgt nur nach erbrachtem Nachweis zur Masernschutzimpfung.
Bei uns sind alle Kinder, unabhängig von Geschlecht, Persönlichkeit, Kultur und Glaubensrichtung, willkommen.

Übersicht:

Elternbeiträge und Buchungszeiten

Stand Januar 2020

Buchungszeiten und Elternbeiträge

Kinder über 3 Jahre

Tägl. durch-schnittliche
Buchungszeit

4 bis 5 Stunden

5 bis 6 Stunden

6 bis 7 Stunden

Grundbeitrag

82.- Euro

87.- Euro

92.- Euro

Spielgeld

5.- Euro

5.- Euro

5.- Euro

Getränkegeld

3.- Euro

3.- Euro

3.- Euro

Beitrag gesammt

90.- Euro

95.- Euro

100.-Euro

Geschwisterkind über 3 Jahre

Tägl. durch-schnittliche
Buchungszeit

4 bis 5 Stunden

5 bis 6 Stunden

6 bis 7 Stunden

Grunddbeitrag

41.- Euro

44.- Euro

46.- Euro

Spielgeld

5.- Euro

5.- Euro

5.- Euro

Getränkegeld

3.- Euro

3.- Euro

3.- Euro

Beitrag gesamt

49.- Euro

52.- Euro

54.- Euro

Krippenkinder

Tägl. durch-
schnittliche
Buchungszeit

3 bis 4 Stunden

4 bis 5 Stunden

5 bis 6 Stunden

6 bis 7 Stunden

Grundbeitrag

127.- Euro

137.- Euro

147.- Euro

157.- Euro

Spielgeld

5.- Euro

5.- Euro

5.- Euro

5.- Euro

Getränkegeld

3.- Euro

3.- Euro

3.- Euro

3.- Euro

Beitrag gesamt

135.- Euro

145.- Euro

155.- Euro

165.- Euro

Krippenkinder - Geschwisterbeitrag

Tägl. durch-
schnittliche
Buchungszeit

3 bis 4 Stunden

4 bis 5 Stunden

5 bis 6 Stunden

6 bis 7 Stunden

Grundbeitrag

64.- Euro

69.- Euro

74.- Euro

79.- Euro

Spielgeld

5.- Euro

5.- Euro

5.- Euro

5.- Euro

Getränkegeld

3.- Euro

3.- Euro

3.- Euro

3.- Euro

Beitrag gesamt

72.- Euro

77.- Euro

82.- Euro

87.- Euro

Der Kindertagesstättenbeitrag wird für 12 Monate jährlich erhoben.
Besuchen zwei Kinder einer Familie die Einrichtung gleichzeitig, so wird für das zweite Kind nur der halbe Grundbeitrag erhoben. Spielgeld und Getränkegeld bleiben gleich.

Hinweis: Kostenübernahme durch das Jugendamt/Sozialamt
Die Eltern können beim Jugendamt/Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Diesen Antrag erhalten Sie von der Kindergartenleitung. Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids und dem Eingang der Beiträge des Jugendamts/Sozialamts (Kostenträger) haben die Eltern den monatlichen Elternbeitrag selbst zu entrichten.