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Zuschussmöglichkeiten

Zuschussmöglichkeiten

Bei einer der folgenden Stellen können Sie bei geringem Einkommen einen Zuschuss beantragen:

  • Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Das ZBFS fördert Familienbildungsmaßnahmen auf Antrag. Bis zu 90 % der Kosten können hier erstattet werden. Der Antrag muss spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim ZBFS eingereicht werden.

ZBFS - Familienbildung (bayern.de)

  • Bischöfliches Seelsorgeamt Augsburg (BSA)

Beim BSA kann ein Zuschuss in Höhe von max. 70 % der Kosten beantragt werden.

Den Unterstützungsantrag für Familien finden Sie auf der Seiter der Ehe- und Familienseelsorge .

  •  Frauenseelsorge Bistum Augsburg

Die Frauenseelsorge gewährt einen Zuschuss, sofern kein Antrag bei den oben genannten Stellen möglich ist. Dazu muss kein eigener Antrag gestellt werden.

Erwachsene/r                                     4,50 €

Kind 1 – 6 Jahre                               50,50 €

Kind ab 7 Jahre                                40,50 €

ab dem 3. Kind                                90,50 €

Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter!