Zuschussmöglichkeiten
Zuschussmöglichkeiten
Bei einer der folgenden Stellen können Sie bei geringem Einkommen einen Zuschuss beantragen:
- Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Das ZBFS fördert Familienbildungsmaßnahmen auf Antrag. Bis zu 90 % der Kosten können hier erstattet werden. Der Antrag muss spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim ZBFS eingereicht werden.
ZBFS - Familienbildung (bayern.de)
- Bischöfliches Seelsorgeamt Augsburg (BSA)
Beim BSA kann ein Zuschuss in Höhe von max. 70 % der Kosten beantragt werden.
Den Unterstützungsantrag für Familien finden Sie auf der Seiter der Ehe- und Familienseelsorge .
- Frauenseelsorge Bistum Augsburg
Die Frauenseelsorge gewährt einen Zuschuss, sofern kein Antrag bei den oben genannten Stellen möglich ist. Dazu muss kein eigener Antrag gestellt werden.
Erwachsene/r 4,50 €
Kind 1 – 6 Jahre 50,50 €
Kind ab 7 Jahre 40,50 €
ab dem 3. Kind 90,50 €
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