Wenn die Liebe zerbricht - Das veränderte Verfahren der kirchlichen Eheannullierung
Das Zerbrechen einer Ehe ist ein schmerzhafter Prozess. Wie geht es dann weiter? Welche Perspektiven haben betroffene Ehepartner? Das Kirchenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine geschlossene Ehe zu annullieren - also zu erklären, dass diese von Anfang an nicht gültig war. Dies unterscheidet die Eheannullierung von einer staatlichen Scheidung. Papst Franziskus hat das entsprechende kirchenrechtliche Verfahren im Jahr 2015 vereinfacht, aber nicht die Bedingungen gelockert. Der Offizial des Bistums Augsburg, Domvikar Msgr. Dr. Alessandro Perego, wird am Donnerstag, 11. Mai, um 19.30 Uhr im Haus St. Ulrich in Augsburg die geänderten Verfahrensvorschriften anschaulich erläutern. Veranstaltet wird der Vortragsabend von der Katholischen Erwachsenenbildung.