Aktualisierte Information zu Bestattungen
26.03.2020
11:40
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Bestimmungen für Bestattungen aktualisiert. Demnach sind für Bestattungen auch während der Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung keine Ausnahmegenehmigungen notwendig; der Besuch einer Bestattung gilt als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung, allerdings nur im engsten Familienkreis.