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Aktualisierte Information zu Bestattungen

26.03.2020 11:40

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Bestimmungen für Bestattungen aktualisiert. Demnach sind für Bestattungen auch während der Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung keine Ausnahmegenehmigungen notwendig; der Besuch einer Bestattung gilt als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung, allerdings nur im engsten Familienkreis.