Mastodon

Berufliche Aus- und Fortbildung

20.05.2020 07:29

Das Bischöfliche Ordinariat hat mit dieser Weisung neue Regelungen für Fortbildungseinrichtungen und Bildungshäuser im Bistum Augsburg erlassen. Die berufliche Aus- und Fortbildung ist wieder zulässig, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. Hierzu hat das Ordinariat ein Muster für ein Schutz- und Hygienekonzept sowie ein Plakat zum Aushang entworfen. Die Wiederaufnahme von Fortbildungsveranstaltungen kann erst nach den Pfingstferien ab dem 15. Juni erfolgen. Erlaubt ist auch die Beherbergung in Seminar- und Bildungshäusern mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten. Jugendhäuser bleiben weiterhin geschlossen.