Berufseinführung
Die Berufseinführung umfasst die ersten beiden Dienstjahre. Gemeindeassistentinnen bzw. Gemeindeassistenten sind in dieser Zeit befristet in Pfarrei und Schule angestellt.
Für die diözesane Ausbildung und Fortbildung des Religionsunterrichtes ist die Hauptabteilung Schulischer Religionsunterricht zuständig.
Diese 2. Ausbildungsphase wird mit der der Zweiten Dienstprüfung abgeschlossen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Dienstprüfung und der Anstellung durch die Diözese erhalten Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten die Bischöfliche Beauftragung für die kirchliche Gemeindearbeit und Missio Canonica für den Religionsunterricht. Die Erteilung erfolgt im Rahmen einer liturgischen Aussendungsfeier.
Die Berufsbezeichnung Gemeindereferentin/Gemeindereferent gilt nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Dienstprüfung. Während der Berufseinführung lautet die Berufsbezeichnung Gemeindeassistentin/ Gemeindeassistent.
Besoldung:
Die tarifliche Eingruppierung erfolgt während der zweijährigen Berufseinführung in Entgeltgruppe 9b ABD (Arbeitsrecht der Erz-Diözesen in Bayern – entspricht in wesentlichen Punkten dem TVöD, Tarifvertrag öffentlicher Dienst).
Nach Abschluss der zweiten Dienstprüfung in Entgeltgruppe 10 ABD. Gehaltsberechnungen können auf Wunsch von der Personalabteilung Diakone und pastorale Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Bischöflichen Ordinariat Augsburg erbeten werden.