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06.06.2013 19:24

Im heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wird die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim Ehegattensplitting als verfassungswidrig festgestellt. Der Vorsitzende des Familienbundes im Bistum Augsburg, Ulrich Hoffmann, sieht in diesem Beschluss einerseits eine Bestätigung des Ehegattensplittings als einer sachgerechten Besteuerung der Ehe, „was zu begrüßen ist“. Andererseits fragt Hoffmann, wie der grundgesetzlich verbriefte „besondere Schutzauftrag für Ehe und Familie“ künftig in Deutschland aussehen soll. Mehr dazu auf den Seiten des Familienbunds.