Datenschutz beim Gottesdienst-Schutzkonzept
07.05.2020
09:20
Der Datenschutzbeauftragte des Bistums Augsburg hat eine Anweisung zur namentlichen Erfassung von Gottesdienstbesuchern während der Corona-bedingten Schutzmaßnahmen erlassen. Demnach ist eine Speicherung der Namen für bis zu 14 Tage nach dem jeweiligen Gottesdienst zulässig, um eine Nachverfolgung eventueller Ansteckungsketten zu ermöglichen. Zur Weisung.