Dienstzeitenregelungen über Weihnachten und Neujahr
02.12.2020
16:30
Gemäß einem Appell der Bundeskanzlerin hat das Generalvikariat die Dienstzeitenregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordinariat für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr angepasst. So werden die Dienststellen zwischen 23. Dezember und 1. Januar geschlossen. Für diese Zeit ist, falls nicht dringend nötig, Urlaub oder vergleichbarer Freizeitausgleich zu nehmen. Mehr Informationen.