Debatte um § 219a StGB
Laiengremium für Beibehaltung des Werbeverbots
Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg spricht sich für den uneingeschränkten Erhalt des Verbotes, für Abtreibungen zu werben, aus. Das höchste Laiengremium der Diözese betont in einer Mitteilung, dass der § 219a des Strafgesetzbuches ein unverzichtbares Element der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch und damit zum Schutz des ungeborenen Lebens sei. Mehr dazu auf den Seiten des Diözesanrats.