Institutionelles Schutzkonzept der Hauptabteilung III
Unsere kirchliche Arbeit zu den Themen Evangelisierung, Jugend und Berufung lebt von Nähe, Vertrauen, Gemeinschaft und gelebtem Glauben. Sie eröffnet vor allem jungen Menschen Räume, in denen sie sich angenommen fühlen, Fragen stellen dürfen, Verantwortung übernehmen und ihre Persönlichkeit entwickeln können. Gerade diese besondere Nähe und Beziehungsgestaltung machen unsere Arbeit wertvoll – und zugleich verpflichten sie uns zu einem hohen Maß an Verantwortung für den Schutz der Menschen, die sich uns anvertrauen.
Das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept ist Ausdruck unseres klaren Selbstverständnisses: Die Hauptabteilung III will sichere Orte schaffen, an denen die Würde jedes Menschen geachtet wird und Grenzverletzungen keinen Platz haben. Der Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil unseres kirchlichen Auftrags und unserer Glaubwürdigkeit.
Mit diesem Schutzkonzept schaffen wir verbindliche Strukturen, benennen Verantwortlichkeiten und geben haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden Orientierung und Handlungssicherheit. Es dient der Prävention, der Sensibilisierung und der klaren Vorgehensweise im Umgang mit Grenzverletzungen und Verdachtsfällen. Dabei verstehen wir Prävention nicht als einmalige Maßnahme, sondern als kontinuierlichen Prozess, der regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird.
Das Schutzkonzept gründet im Bewusstsein der Gottesebenbildlichkeit eines jeden Menschen und lebt von einer Kultur der Achtsamkeit, des Hinsehens und des respektvollen Miteinanders. Es richtet sich an alle, die haupt- oder ehrenamtlich teilhaben an unserer Arbeit und Verantwortung tragen, und es lädt dazu ein, den Schutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen als gemeinsame Aufgabe zu verstehen. Nur so kann Kirche ein verlässlicher Ort bleiben, an dem alle Menschen Vertrauen, Halt und Orientierung finden.