Bischöfliches Ordinariat
Regelungen zu Allerheiligen
Foto: Nicolas Schnall / pba.
Das Bistum Augsburg hat in einer neuen Weisung die Infektionsschutzregelungen für Gottesdienste, Andachten und Totengedenkfeiern an Allerheiligen bekannt gegeben. Es wird empfohlen die Feiern im Freien mit einer Höchstzahl von 200 abzuhalten. Dies gilt auch für die Segnung der Gräber auf dem Friedhof. Hilfestellungen, kirchliche Angebote und Richtlinien zur Corona-Pandemie.