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Hörgeschädigten-Seelsorge

      Pastoralreferent: Michael Geisberger    Postanschrift: 86140 Augsburg Telefon: 0821 3166-2355
Telefax: 0821 3166-2359 E-mail: behindertenseelsorge@bistum-augsburg.de Homepage: www.hoergeschaedigt.bistum-augsburg.de   Auf diesen Seiten finden Sie Informationen und Angebote der
Hauptabteilung II - Behindertenseelsorge
Hauptabteilung II - Blindenseelsorge   
Film der Arbeitsgruppe Untertitel und Gebärdenspracheinblendung
Die Arbeitsgruppe Untertitel und Gebärdenspracheinblendung der Deutschen Gesellschaft informiert in einem Kurzfilm über die Entwicklung der Untertitelung, ihre bisherige Arbeit, den aktuellen Stand und zukünftige Entwicklung.
https://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/film-der-arbeitsgruppe-untertitel-und-gebaerdenspracheinblendung
. Fernseh-Tipps mit Untertiteln
www.bistum-trier.de/bereich-kommunikation-und-medien/medienkompetenz/fernsehtipps Der "tvbutler" aus Österreich bietet gezielt die Suche nach TV-Sendungen mit Untertiteln an.
http://www.tvbutler.at/tv-programm/suchergebnis/?programSearch=1&subtitles=1
. Auch die gezielte Suche nach religiösen Sendungen im Fernsehen ist möglich:
http://www.tvbutler.at/tv-tipps/genres/religion
Zentraler Zweck von indukTiven Höranlagen ist die Sprachverständlichkeit. 
seit 26. März 2009 für Deutschland verbindlich "Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Seit März 2009 ist die Konvention auch für Deutschland verbindlich. Der Staat hat nun die Aufgabe, die Bestimmungen der Konvention einzuhalten und diese, entlang der verbindlichen Zielvorgaben, aktiv umzusetzen. Die Konvention steht als verbindliche Grundlage für einen Wechsel in der deutschen Behindertenpolitik hin zur rechtebasierten, am Menschen ausgerichteten Perspektive. Sie fasst zentrale Grundsätze wie Selbstbestimmung, soziale Inklusion, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Partizipation als menschenrechtliche Anliegen, die über individuelle Rechte abgesichert werden. Der praktische Gebrauch dieser Rechte, gleichberechtigt mit anderen, ist das Kernstück der Konvention." Zitat Ende
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/un-behindertenrechtskonvention.html
§ 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Zitat Quelle: http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Barrierefreiheit/WasistBarrierefreiheit/WasistBarrierefreiheit_node.html . Mehr zu Barrierefreiheit für hörgeschädigte Menschen unter
 https://www.carsten-ruhe.de/barrierefreiheit