Was ist Barrierefreiheit?
§ 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) definiert:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen
- in der allgemein üblichen Weise,
- ohne besondere Erschwernis und
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe
- zugänglich und nutzbar sind.“ Zitat
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Mehr zu Barrierefreiheit für hörgeschädigte Menschen unter
https://www.carsten-ruhe.de/barrierefreiheit