Absage von öffentlichen Gottesdiensten
16.03.2020
12:15
[ERGÄNZT MIT WEISUNG VOM 24.03. und 17.4.] Mit dieser Weisung wurde die öffentliche Feier aller Gottesdienste vorerst bis Freitag, den 3. April untersagt. Die Gotteshäuser sollen aber geöffnet bleiben. Ferner müssen Taufen, Trauungen, Erstkommunionsfeiern und Firmungen in den Monaten März und April verschoben werden.