Corona-Virus
Weisung: Gottesdienste und Veranstaltungen
Der Eingangsbereich des Bischöflichen Ordinariats (Foto: Nicolas Schnall / pba).
Das Generalvikariat hat mit Wirkung zum 22. Juni weitere Lockerungen bekannt gegeben. Der Mindestabstand bei Gottesdiensten reduziert sich deren nach auf 1,5 m; der Ministrantendienst darf geöffnet werden. Gruppenstunden, Feiern sowie Chor- oder Theaterproben können unter Einschränkungen und Einhaltung der gegebenen Regelungen wieder stattfinden. Pfarrfeste sind weiterhin nicht erlaubt. Zur Weisung.