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Kasualien

Ist es möglich, dass wir unsere Hochzeit in der katholischen Kirche feiern, auch wenn ein evangelischer Geistlicher uns traut?

Nein, das ist nicht möglich. Eine katholische Kirche oder Kapelle ist ein spezieller Raum, der unter der Leitung eines katholischen Amtsträgers für den katholischen Gottesdienst und die Spendung der Sakramente vorgesehen und entsprechend geweiht ist. In diesen Gebäuden dürfen grundsätzlich nur katholische sakramentale und gottesdienstliche Handlungen vorgenommen werden (cann. 1205, 1214, 1219 CIC).

Da für die katholische Kirche die Ehe ein Sakrament darstellt, fällt auch die Eheschließung unter diese Bestimmungen. Für die Form des Sakramentes ist vorgeschrieben, dass es vor einem katholischen Priester (ggf. auch vor einem Diakon) stattfindet (can. 1108 CIC). Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, dass eine katholische Kirche für eine Trauung zur Verfügung gestellt wird, bei der kein katholischer Priester dem Gottesdienst vorsteht.

 

Mein Partner war bereits standesamtlich verheiratet. Ist das ein Problem, wenn wir nun kirchlich heiraten wollen?

Eine Vorehe, sei sie standesamtlich oder kirchlich, muss auf alle Fälle vor einer (erneuten) Heirat von der zuständigen kirchlichen Behörde geprüft werden. Weisen Sie Ihren zuständigen Pfarrer/ das zuständige Pfarrbüro unbedingt bereits vor der Anmeldung der Eheschließung darauf hin, dass Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren. Bevor die Frage der Gültigkeit der Vorehe nicht geklärt wurde, kann kein verbindlicher Termin für eine kirchliche Eheschließung gegeben werden!

Wenn Sie eine kirchliche Eheschließung möchten, Sie oder Ihr Partner aber schon einmal standesamtlich verheiratet gewesen sind, dann wenden Sie sich an das Bischöfliche Konsistorium und lassen Sie sich einen Beratungstermin geben um zu prüfen, ob in Ihrem Fall evtl. ein Ehenichtigkeitsverfahren möglich wäre.

 

Gibt es statt einer kirchlichen Trauung auch eine Art Segnungsfeier für Paare, bei denen ein oder beide Partner schon einmal verheiratet war/waren?

Nein, zur gültig geschlossenen Ehe gibt es in der katholischen Kirche keine Alternative. Entsprechend kann ein katholischer Amtsträger auch keine Segnung von Paaren vornehmen, bei denen ein oder beide Partner bereits schon einmal verheiratet waren.

Wenn Sie eine kirchliche Eheschließung möchten, vorher aber bereits verheiratet gewesen sind, dann wenden Sie sich an das Bischöfliche Konsistorium und lassen Sie sich einen Beratungstermin geben um zu prüfen, ob in Ihrem Fall evtl. ein Ehenichtigkeitsverfahren möglich wäre.

 

Mein Partner ist ungetauft. Können wir jetzt überhaupt kirchlich heiraten?

Ja, das können Sie. Man spricht hier von einer "religionsverschiedenen Eheschließung", d.h. ein Partner ist römisch-katholisch, der andere Partner wurde nie (gültig) getauft. Mögliche Konstellationen wären beispielsweise, wenn ein Partner römisch-katholisch, der andere Ungetauft, Muslim, Hindu, Mormone etc. ist.

In einem solchen Fall muss der Pfarrer, der mit Ihnen das Ehevorbereitungsprotokoll ausfüllt, dieses mit der Bitte um Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit (can. 1086 §1 CIC) an das Bischöfliche Ordinariat schicken. Wurde vom Bischöflichen Ordinariat die Dispens gewährt, ist eine Eheschließung möglich.