Ablass
Hier finden Sie hilfreiche Stellen aus dem gültigen Direktorium der Diözese Augsburg.
* Allgemeine Erklärung:
Was ein "Ablass" ist, erklärt das Kirchenrecht (CIC):
Can. 992 – Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.
Can. 993 – Ein Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden zu verbüßen ist, teilweise oder ganz befreit.
Can. 994 – Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.
Die nach der Vergebung der Schuld noch verbleibenden Sündenstrafen können in diesem Leben durch Gebet und Opfer gesühnt werden. Sie werden aber auch durch einen vollkommenen Ablass getilgt. Den Verstorbenen, die in der Gnade Gottes aus diesem Leben scheiden, jedoch noch Sündenstrafen im Fegfeuer (Purgatorium, Reinigungsort) erleiden müssen, können wir fürbittweise Ablässe zukommen lassen.
Um einen vollkommenen Ablass (für sich oder fürbittweise für Verstorbene) zu gewinnen, ist erstens das am jeweiligen Tag angegebene Werk oder Gebet zu verrichten. Zweitens müssen die üblichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; die Bedingung, das Bußsakrament zu empfangen, kann mehrere Tage vorher oder danach erfüllt werden;
- entschlossene Abkehr von jeder Sünde;
- Kommunionempfang
- Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (= in den Anliegen des Papstes; gewöhnlich wird das Vater Unser und das Gegrüßet seist du Maria gebetet.)